1. +++ (SEM)
Deshalb verfolgt die Landesregierung das klare Ziel, pandemiebedingte Nachteile für die Studierenden abzumildern.
Mit der Entscheidung, die individualisierte Regelstudienzeit erneut um ein Semester zu erhöhen, geben wir den Studierenden rechtzeitig vor Ende der Vorlesungen und dem Beginn der Prüfungsphase die notwendige Klarheit und Planungssicherheit", sagt Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Um die Studierenden zu unterstützen, hatte die Landesregierung bereits mit der Neufassung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung vom 1. Dezember 2021 die Freiversuchsregelung im Falle einer nicht bestandenen Prüfung für das laufende Wintersemester 2021/22 verlängert.
Trotz der herausfordernden Umstände durch die Ausbreitung der Omikron-Variante ist die Präsenzlehre aus Sicht der Landesregierung überaus wichtig für den Studienerfolg.
Dies hat auch die Kultusministerkonferenz (KMK) Anfang Dezember nochmals ausdrücklich bekräftigt: In ihrem Beschluss zum Umgang mit der Corona-Pandemie hat sich die KMK deutlich für Präsenzlernen in der Schule und für einen Präsenzbetrieb der Hochschulen im Wintersemester ausgesprochen.
Datum: 2022-01-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-erhoeht-erneut-individualisierte-regelstudienzeit-fuer-studierende;
Themen: Semester
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# ?
2. +++ (SEM)
Um trotz der Corona-Belastungen für die Hochschulen und die Studierenden die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium unter Pandemie-Bedingungen zu schaffen, hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft wie schon für das Sommersemester 2020 eine spezielle Corona-Epidemie-Hochschulverordnung erlassen.
Mit der neuen Verordnung werden die Regelungen für den Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Hochschulen an die Bedingungen des nunmehr weitgehend digitalen Wintersemesters 2020/2021 angepasst.
So wird etwa die individualisierte Regelstudienzeit erneut um ein Semester verlängert, außerdem wird unter anderem die Freiversuchsregelung im Falle einer nicht bestandenen Prüfung wieder eingeführt.
Um Studierenden und Hochschulen langfristig Planungssicherheit zu bieten, gilt die neue Corona-Epidemie-Hochschulverordnung nicht nur für das aktuelle Wintersemester, sondern bis zum 1. Oktober 2021, also auch für das Sommersemester 2021.
"Die Corona-Pandemie stellt alle vor große Herausforderungen; den Hochschulen und Studierenden verlangt sie viel Flexibilität und Anpassungsbereitschaft ab.
Datum: 2021-01-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/planungssicherheit-fuer-studierende-und-hochschulen-der-pandemie-landesregierung;
Themen: neue Coronaepidemiehochschulverordnung
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