1. +++ (SEM)
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den Vergütungstarifvertrag für Auszubildende im Friseurhandwerk rückwirkend zum 1. März 2018 für allgemeinverbindlich erklärt.
"Damit haben nun alle Auszubildenden im Friseurhandwerk Anspruch auf die zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Friseurverband ausgehandelten Entgelte", so der Minister.
Mit seiner Entscheidung ist der Arbeitsminister einer Empfehlung des zuständigen Tarifausschusses gefolgt, der aus jeweils drei Mitgliedern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besteht.
Von der Allgemeinverbindlichkeit profitieren beide Seiten, die Auszubildenden und die Betriebe des Friseurhandwerks in Nordrhein-Westfalen.
Datum: 2018-05-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-lohndumping-im-friseurhandwerk-bekaempfen;
Themen: Auszubildende
# ?, Vergütungstarifvertrag
# ?, Allgemeinverbindlichkeit
# ?, Tariferhöhung
# ?, allgemeinverbindlicher Tarifvertrag
# ?, Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen
# ?, Friseurverband
# ?, zuständiger Tarifausschuss
# ?, Entgelt
# ?, Ausbildungsvergütungen
# ?
2. +++ (SEM)
Arbeitsminister Rainer Schmeltzer hat die Vergütungstarifverträge im Friseurhandwerk rückwirkend zum 1. Dezember 2016 für allgemeinverbindlich erklärt.
Von dieser Entscheidung profitierten rund 45.000 Beschäftigte.
"Mit der Allgemeinverbindlichkeit haben alle Beschäftigten und die Auszubildenden im Friseurhandwerk Anspruch auf die zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Friseurverband ausgehandelten Entgelte.
Das ist nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ein weiterer wichtiger Schritt für faire Arbeit und faire Löhne in dieser Branche", sagte Schmeltzer.
Mit seiner Entscheidung ist der Arbeitsminister einer Empfehlung des zuständigen Tarifausschusses gefolgt, der aus jeweils drei Mitgliedern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besteht.
Datum: 2017-01-02;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schmeltzer-fuer-faire-loehne-und-gegen-lohndumping-im-friseurhandwerk;
Themen: Friseurhandwerk
# ?, faire Löhne
# ?, Vergütungstarifverträge
# ?, Entscheidung
# ?, Entgeltgruppen
# ?, Friseurverband
# ?, Auszubildende
# ?, zuständiger Tarifausschuss
# ?, Allgemeinverbindlichkeit
# ?, Schrift
# ?
3. +++ (SEM)
Dazu erklärte Minister Laumann in Düsseldorf: "In Zeiten abnehmender Tarifbindung ist die Allgemeinverbindlicherklärung ein wichtiges Instrument.
Ich freue mich, dass sich die Tarifpartner im Friseurhandwerk einmal mehr auf diesen Eckpfeiler der Sozialpartnerschaft besonnen haben.
" Somit müssen sich weiterhin alle Friseurbetriebe in Nordrhein-Westfalen an den zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Friseurverband ausgehandelten Vergütungstarifvertrag und die darin festgelegten Entgelte halten. "
Das sichert eine einheitliche Entlohnung für die 30.000 Beschäftigten im Friseurhandwerk und schützt die Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen durch Lohndrücker";
so Laumann.
Datum: 2018-11-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifvertrag-im-friseurhandwerk-bleibt-allgemeinverbindlich;
Themen: Vergütungstarifverträge
# ?, Entgelt
# ?, Allgemeinverbindlicherklärung des Vergütungstarifvertrags
# ?, Eckpfeiler der Sozialpartnerschaft
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# ?, Lohndrücker
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# ?