1. +++ (SEM)

Beide Wahlvorschläge erfüllten bezüglich Inhalt und Form in mehrfacher Hinsicht die gesetzlichen Anforderungen nicht.
Insbesondere lagen nicht ausreichend oder keinerlei Unterstützungsunterschriften vor.
Der Wahlvorschlag für den Wahlkreis 96 Bonn wurde zudem erst nach Fristablauf (19.07.2021 / 18:00 Uhr) eingereicht.
Aktuelle und umfassende Informationen zur Bundestagswahl am 26. September 2021 finden Sie unter www.wahlen.
nrw

Datum: 2021-08-05; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/beschwerden-zurueckgewiesen;
Themen: Kreiswahlausschüsse # ?, Wahlkreise # ?, Nichtzulassung # ?, Landeswahlausschuss # ?, Beschwerden # ?, 2 Wahlvorschläge # ?, Fristablauf # ?, Wahlvorschlag # ?, gesetzliche Anforderungen # ?, Schellen # ?

2. +++ (SEM)

Dann könnte der weitere Ausbau in geordnete Bahnen gelenkt und der Fokus auf das Repowering bestehender Anlagen (dann mit mehr Leistung) gerichtet werden.
Bis Ende 2015 konnten die Länder laut Bundesbaugesetz (Paragraf 249 Absatz 3 BauGB) selbst bestimmen, dass die Privilegierung (Paragraf 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB) auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nur gilt, wenn sie einen bestimmten Abstand zu den im Landesgesetz bezeichneten zulässigen baulichen Nutzungen einhalten.
Diese Klausel ist für die Neuverkündung abweichender Landesgesetze durch Fristablauf mittlerweile gegenstandslos geworden.
Es müsste daher erneut ein Absatz 3 in § 249 BauGB mit einer entsprechenden Regelung und geänderter Frist in Satz 1 in das BauGB aufgenommen werden.
So könnten die Länder wieder von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen.

Datum: 2018-09-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-bundesratsinitiative-fuer-mehr-akzeptanz-von;
Themen: Wohnbebauung # ?, nordrhein-westfälisches Landeskabinett # ?, Gesetzesregelung # ?, Windenergieanlagen in Baugesetzbuch # ?, abweichende Landesgesetze # ?, bauliche Nutzungen # ?, bestimmte Abstände # ?, gegenstandslose Klausel # ?, nordrhein-westfälischer Landesgesetzgeber # ?, nötige Abwägungsentscheidungen # ?