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Solche Gemeinschaftserlebnisse wollen wir den Fans auch bei den Spielen der Weltmeisterschaft in Russland ermöglichen.
Zugleich haben aber auch die Anwohner ein Anrecht auf Ruhe, besonders bei späteren Spielen an Werktagen", sagte Umweltministerin Christina Schulze Föcking.
Der gemeinsame Erlass mit der Staatskanzlei erläutert die Möglichkeiten, von den bestehenden Ausnahmeregelungen im Landes-Immissionsschutzgesetz Gebrauch zu machen und für das Fußballschauen auf Großbildleinwänden im öffentlichen Raum entsprechende Ausnahmen von der Nachtruhe ab 22 Uhr zu erteilen.
Dabei muss das Ruhebedürfnis der Anwohner berücksichtigt werden.
Laute Fan-Artikel wie Druckluftfanfaren oder Trillerpfeifen sollten bei den Veranstaltungen allerdings ausgeschlossen werden.
Datum: 2018-03-20;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/fussball-weltmeisterschaft-2018-public-viewing-ist-auch-nach-2200-uhr-erlaubt;
Themen: Public Viewing
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