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In Nordrhein-Westfalen bleiben die Regelungen der Coronaverordnungen im Wesentlichen bestehen.
Anpassungen wird es ab dem 22. Februar für Grundschulen, Förderschulen der Primarstufe, Abschlussklassen und im Bereich Freizeitsport im Freien geben.
Ab dem 1. März können Friseur- und Fußpflegedienstleistungen wieder mit Terminvereinbarung angeboten werden.
1 / 6 Coronaschutzverordnung ab dem 22. Februar
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Datum: 2021-02-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-der-coronaverordnungen-nordrhein-westfalen-setzt-auf-vorsichtige-und;
Themen: Fußpflegedienstleistungen # ?, Abschlussklassen # ?, Friseurpflegedienstleistungen # ?, bestehende Coronaverordnungen # ?, relevante Verordnungen # ?, Bundeskanzlerin # ?, letzte Ministerpräsidentenkonferenz # ?, Terminvereinbarung # ?, freier Himmel # ?, Waren # ?