1. +++ (SEM)
Insgesamt ist das Haushaltsvolumen 2019 für die kommunale Nahmobilität gegenüber dem Vorjahr um 3,47 Millionen Euro erhöht worden.
Im Anhang und auf der Homepage des Ministeriums für Verkehr www.vm.nrw.de finden Sie die 145 neuen Vorhaben zur Förderung der kommunalen Nahmobilität 2019.
Das Programm im Detail: Der Schwerpunkt des Nahmobilitätsprogramms liegt mit rund 15 Millionen Euro beim Bau von Rad- und Fußverkehrsanlagen.
Die AGFS-Mitgliedskommunen werden mit rund 1,6 Millionen Euro bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit für die Nahmobilität gefördert.
Die Ausrichtung von Fahrradaktionsveranstaltungen oder die Teilnahme an der Aktion Stadtradeln zählen ebenfalls zu den Kommunikationsmaßnahmen.
Datum: 2019-03-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/aktionsplan-nahmobilitaet-verkehrsministerium-foerdert-145-neue-projekte-fuer;
Themen: kommunale Nahmobilität
# ?, Wegweisungssysteme
# ?, Aktionsplan
# ?, Rahmen des Aktionsplans
# ?, Fahrradabstellanlagen
# ?, Gehwege
# ?, Verkehrsministerium
# ?, Radwege
# ?, Fahrradaktionsveranstaltungen
# ?, Fahrradzählstellen
# ?
2. +++ (SEM)
Die Förderung kommunaler Maßnahmen der Nahmobilität erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen.
In dem dazugehörigen Förderprogramm werden Vorhaben gefördert, die überwiegend dem nichtmotorisierten Individualverkehr dienen.
Dazu gehören unter anderem Fußverkehrsanlagen, Radverkehrsanlagen, Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum sowie Öffentlichkeitsarbeit und Modal-Split-Erhebungen.
Hintergrund
Seit 2014 bietet das Land Nordrhein-Westfalen mit den Förderrichtlinien Nahmobilität den Gemeinden, Städten und Kreisen einen nahezu vollumfänglichen Förderzugang für Maßnahmen der Nahmobilität an.
Datum: 2023-09-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nahmobilitaetsprogramm-nordrhein-westfalen-917-millionen-euro-fuer-137-neue;
Themen: Maßnahmen der Nahmobilität
# ?, Finanzhilfen
# ?, Nahmobilitätsprogramm der Landesregierung
# ?, zentrale Säulen
# ?, Fußverkehrsanlagen
# ?, Vorhaben der Nahmobilität
# ?, grundhafte Sanierung
# ?, nichtmotorisierter Individualverkehr
# ?, Radverkehrsanlagen
# ?, öffentlicher Verkehrsraum
# ?
3. +++ (SEM)
Die Förderung kommunaler Maßnahmen der Nahmobilität erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen.
In dem dazugehörigen Förderprogramm werden Vorhaben gefördert, die dem nichtmotorisierten Individualverkehr dienen.
Dazu gehören unter anderem Fußverkehrsanlagen, Radverkehrsanlagen, Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum sowie Öffentlichkeitsarbeit und Modal-Split-Erhebungen.
Das Umwelt- und Verkehrsministerium fördert 230 kommunale Maßnahmen mit rund 73,7 Millionen Euro im ersten Teil des Nahmobilitätsprogramms 2024.
Geplant ist, in der zweiten Jahreshälfte einen zweiten Teil des Programms zu veröffentlichen.
Datum: 2024-02-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nahmobilitaetsprogramm-nordrhein-westfalen-737-millionen-euro-fuer-230-neue;
Themen: Nahmobilitätsprogramm
# ?, Maßnahmen der Nahmobilität
# ?, Verkehrsministerium
# ?, Umweltministerium
# ?, Nahmobilitätskonzepte
# ?, Signal für Ausbau
# ?, nachhaltige umweltgerechte Mobilität
# ?, Radverkehrsnetze
# ?, wichtige Säulen
# ?, Fußverkehrsanlagen
# ?