1. +++ (SEM)
Fuß- und Radverkehr sollen getrennt werden.
Der Radweg wird eigene, asphaltierte, je zwei Meter breite Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung besitzen, die von einer Mittelmarkierung optisch getrennt werden.
Die Fußwegbreite soll zwei Meter betragen.
Der Radschnellweg soll möglichst kreuzungsfrei oder bevorrechtigt sein.
Innerorts wird die Strecke beleuchtet.
Datum: 2015-01-02;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/breite-mehrheit-fuer-radschnellweg-ruhr-rs1;
Themen: Ruhr
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