1. +++ (SEM)

Abschließend bedarf der Verordnungsentwurf der Zustimmung des Landtags.
Es ist zu erwarten, dass die Verordnung noch in diesem Jahr in Kraft tritt.
Der Landtag hatte am 19. Dezember 2019 entsprechend dem Koalitionsvertrag den Antrag der Regierungsfraktionen beschlossen, eine verpflichtende Funktionsprüfung (Dichtheitsprüfung) künftig nur noch bei Neuvorhaben in Wasserschutzgebieten, bei wesentlichen Änderungen und in begründeten Verdachtsfällen vorzusehen.
Hausbesitzer, die nach der bisherigen Verordnung bis Ende 2015 eine Dichtheitsprüfung vorzunehmen hatten und dies bisher versäumt haben, sind dazu nach wie vor verpflichtet.
Industrielle oder gewerbliche Abwasseranlagen müssen auch fortan turnusmäßig überprüft werden.

Datum: 2020-03-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-billigt-entwurf-zur-dichtheitspruefung;
Themen: turnusmäßige Dichtheitsprüfung # ?, Hausbesitzer # ?, begründete Verdachtsfälle # ?, Abschaffung # ?, Kanäle # ?, Verordnungsentwurf # ?, Entwurf # ?, Ordnung # ?, funktionsfähige Kanalisation # ?, gesicherte Rechtslage # ?

2. +++ (SEM)

18. Oktober 2013 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Der nordrhein-westfälische Landtag hat einer Verordnung der Landesregierung zugestimmt, mit der die Anforderungen an die Zustands- und Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden.
Mit dieser Verordnung ist die bürgerfreundliche Neuregelung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen abgeschlossen und Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen.
"Die bundesgesetzliche Vorgabe, dass Kanäle funktionsfähig und dicht sein müssen, gilt für alle und somit auch in NRW", sagte Umweltminister Johannes Remmel.
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Datum: 2013-10-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kanaele-muessen-funktionsfaehig-und-dicht-sein-minister-remmel-wir-schaffen-mit-der;
Themen: Funktionsprüfung # ?, Verordnung # ?, private Abwasserleitungen # ?, Wasserschutzgebiete # ?, Zustandsprüfung # ?, bürgerfreundliche Neuregelung # ?, Erstprüfung # ?, bundesgesetzliche Vorgabe # ?, Kanäle # ?, Satzung # ?

3. +++ (SEM)

Die Kommunen können allerdings ihrerseits durch Satzung festlegen, innerhalb welcher Frist, je nach Anforderung der örtlichen Abwasserkonzeption, eine Bescheinigung über das Ergebnis einer Prüfung vorzulegen ist.
5.
Ergibt sich nach der Funktionsprüfung ein Sanierungserfordernis, sollte lediglich bei einsturzgefährdeten Abwasserleitungen (Schadensklasse A) eine kurzfristige Sanierungsfrist vorgegeben werden.
Bei mittleren Schäden (Schadensklasse B) soll eine Sanierung innerhalb von zehn Jahren durchgeführt werden.
Geringfügige Schäden müssen nicht saniert werden.

Datum: 2012-10-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-kanaele-muessen-funktionsfaehig-und-dicht-sein;
Themen: Wasserschutzgebiete # ?, Landeswassergesetz # ?, Funktionsfähigkeit # ?, Dichtheit # ?, Funktionsprüfung # ?, bundesgesetzliche Vorgabe # ?, Satzung # ?, DIN # ?, Novellierung # ?, Rechtssicherheit # ?