1. +++ (SEM)

Die Landesregierung unterstützt dieses bundesweit einmalige Projekt.
Auch für das bereits laufende Internetportal www.lebensmitteltransparenz.nrw.de hat das Urteil Folgen.
"Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes sollte Bundesministerin Aigner veranlassen, endlich die völlig missglückte und jüngst von zahlreichen Gerichten beanstandete Regelung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zur Veröffentlichung von Grenzwertüberschreitungen und gravierenden Rechtsverstößen praxistauglich zu überarbeiten", sagte Remmel.
Das Landgericht München hatte in einem Schadensersatzprozess eines Passauer Wildfleischhändlers wegen der Nennung seines Namens durch bayerische Behörden den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen.
Es ging um die Frage, ob die Vorgaben einer EU-Verordnung zur behördlichen Information der Öffentlichkeit über Gesundheitsrisiken durch Lebensmittel es ausschließen, dass das deutsche Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) darüber hinausgehend auch Informationen über Verstöße, die nicht mit einer Gesundheitsgefährdung verbunden sind, zulässt.

Datum: 2013-04-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-begruesst-urteil-des-europaeischen-gerichtshofs-zu-mehr-transparenz;
Themen: verdorbene Lebensmittel # ?, Verzehr # ?, europäischer Gerichtshof # ?, Öffentlichkeit # ?, gestriges Urteil # ?, ungeeignetes Lebensmittel # ?, Spruch # ?, Verbraucherinnen # ?, Futtermittelgesetzbuch # ?, Lebensmittelsicherheit # ?

2. +++ (SEM)

Minister Remmel: Bundesministerin Aigner muss für verfassungskonformes Bundesgesetz sorgen / OVG Münster sieht im Eilverfahren Lücke im Bundesgesetz für Bußgeld-Portal
25. April 2013 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Johannes Remmel fordert die Bundesregierung nach der jüngsten Eil-Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes des Landes NRW (OVG) zum Bußgeld-Portal www.lebensmitteltransparenz.nrw.de zu einer zügigen Nachbesserung des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) auf.
"Das Oberverwaltungsgericht folgt unserer Kritik an der handwerklich schlechten Arbeit, die Ministerin Ilse Aigner mit dem entsprechenden Bundesgesetz vorgelegt hat.
Schon im Februar haben wir die Bundesministerin deshalb vor weiteren Niederlagen vor den deutschen Gerichten gewarnt und etwa auf das Fehlen von gesetzlich festgeschriebenen Löschungsfristen hingewiesen.

Datum: 2013-04-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-bundesministerin-aigner-muss-fuer-verfassungskonformes-bundesgesetz;
Themen: deutsche Gerichte # ?, Bundesministerin # ?, Lebensgesetzbuch # ?, Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen # ?, Verbraucherschutzministerkonferenz des Mais # ?, zügige Nachbesserung # ?, Veröffentlichung # ?, Oberverwaltungsgericht des Lands # ?, Senat des Oberverwaltungsgerichts # ?, schnelle Nachbesserung # ?

3. +++ (SEM)

Mit ihrem ersten Anlauf hat Frau Aigner vor den Verwaltungsgerichten vieler Bundesländer eine Bauchlandung hinnehmen müssen.
Das darf aber nicht auf den Rücken der Verbraucherinnen und Verbraucher ausgetragen werden.
Ich erwarte, dass die Bundesregierung noch vor den Sommerferien eine Novelle des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches vorlegt.
" Sobald diese Neufassung vorliegt, wird NRW das im September 2012 gestartete Webportal für Lebensmitteltransparenz wieder online stellen.
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Datum: 2013-05-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-ministerin-ilse-aigner-muss-schnelle-gesetzesreform-vorlegen-und;
Themen: Bußgeldportale # ?, Hygienesünder # ?, Hygieneverstöße # ?, Verbraucherinnen # ?, Bauchlandung # ?, Verwaltungsgerichte eines Bundeslands # ?, verfassungswidriges Bundesgesetz # ?, Veröffentlichung # ?, Lebensmitteltransparenz # ?, schnelle Nachbesserung # ?

4. +++ (SEM)

Das Portal www.lebensmitteltransparenz.nrw.de geht zurück auf den Aktionsplan "Unbedenkliche Futtermittel, sichere Lebensmittel, Transparenz für den Verbraucher", den Bund und Länder nach dem Skandal über Dioxin in Eiern im Jahr 2011 auf Betreiben von NRW vereinbart hatten.
Bestandteil dieses Plans ist die Verpflichtung der zuständigen Behörden, die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung über alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen umgehend zu veröffentlichen.
Durch eine Ergänzung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), die am 1. September 2012 in Kraft getreten ist, ist dieses Vorhaben nun zum Teil umgesetzt worden.
Auch sonstige Verstöße, zum Beispiel gegen Hygienevorschriften oder gegen Vorschriften über den Täuschungsschutz, sind nun zu veröffentlichen.
Voraussetzung ist, dass die Verstöße mit einem Bußgeld von mindestens 350 Euro geahndet werden.

Datum: 2012-09-03; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-nrw-staerkt-die-stellung-von-verbraucherinnen-und-verbrauchern-land;
Themen: Verbraucherinnen # ?, neue Transparenzoffensive # ?, landesweite Lebensmittelkontrollen # ?, Landkreistag # ?, Städtetag # ?, Stellung # ?, Hygienevorschriften # ?, Internetportal # ?, sichere Lebensmittel # ?, Vertreter # ?

5. +++ (SEM)

Unabhängig von der Hygiene-Ampel habe Minister Schmidt auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung weitere Versäumnisse zu verantworten: Gerichtsentscheidungen in mehreren Bundesländern verhindern derzeit die Veröffentlichung von Grenzwertüberschreitungen oder Verstößen gegen Vorschriften des Lebensmittelrechts auf der Grundlage des § 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB).
So hat das OVG Münster mit Beschlüssen von 2013 in NRW den Betrieb der Internetplattform www.lebensmitteltransparenz.nrw.de untersagt.
Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat seit 2012 mehrfach die Bundesregierung aufgefordert, den Absatz im LFGB zu ändern.
Minister Schmidt hat zwar im Frühjahr 2015 einen ersten Entwurf vorgelegt, zu dem eine Anhörung stattfand.
Seither warten die Länder darauf, dass ein überarbeiteter Entwurf in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und dem Bundesrat übermittelt wird.

Datum: 2017-01-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-wir-brauchen-eine-kehrtwende-der-agrarpolitik-und-beim;
Themen: gesundheitlicher Verbraucherschutz # ?, Agrarpolitik # ?, Kehrtwende # ?, Partnerland von Igw # ?, Mastputen # ?, Bundesregierung # ?, Ankündigungen # ?, Bundesrat # ?, Verbraucherinnen # ?, große Mehrheit # ?

6. +++ (SEM)

Wo bisher mit Blick auf strittige und ungeklärte Rechtsfragen die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Untersuchungs- und Überwachungsergebnissen eher zögerlich umgesetzt wurde, gibt die nun gewonnene Rechtssicherheit den Behörden Rückenwind.
"
Seit September 2012 werden Verbraucherinnen und Verbraucher über Ergebnisse der landesweiten Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen auf Grundlage des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches informiert.
Auf der Internetseite www.lebensmitteltransparenz.nrw.de veröffentlichen die kommunalen Behörden, wenn Grenzwerte von unerwünschten Stoffen bei Lebensmitteln und Futtermitteln überschritten oder wenn gravierende Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Hygienevorschriften festgestellt wurden.
Der Mindener Futtermittelhersteller, in dessen Futtermitteln durch Untersuchungen amtlicher Labore in Nordrhein-Westfalen PCB-Höchstgehaltsüberschreitungen festgestellt wurden, hatte versucht, eine entsprechende Veröffentlichung im Vorfeld zu verhindern.

Datum: 2013-01-09; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/verwaltungsgericht-staerkt-transparenz-bei-verstoessen-gegen-lebensmittelrecht;
Themen: Eilantrag # ?, Transparenzoffensive # ?, Gerichtsentscheidung # ?, Lebensmittelrecht # ?, Verwaltungsgericht Gelsenkirchen # ?, Veröffentlichung # ?, Untersuchungsergebnisse # ?, Verbraucherinnen # ?, Gerichtsbeschluss # ?, PCB-Höchstgehaltsüberschreitungen # ?

7. +++ (SEM)

Das Ministerium ist grundsätzlich der Auffassung, dass auch Informationen zu konkret betroffenen Lebensmitteln und zu den Vertriebswegen veröffentlicht werden sollten.
"Gleichwohl sind, wie auch im aktuellen Fall die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere eine Anhörung der Unternehmen zu beachten", sagte Bottermann.
Konkret regt das Verbraucherschutzministerium eine Änderung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) an, wonach bei einer geplanten Veröffentlichung der Namen und Vertriebswege bei großen Handelsunternehmen auf eine Anhörung verzichtet werden kann - eine akute Gesundheitsgefährdung vorausgesetzt.
Nach einer aktuellen Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (RKI) waren vom Listeriose-Ausbruch mit dem Erreger Listeria monocytogenes Sequenz-Cluster-Typ 2521 (Sigma1) in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum von 2014 bis 2018 elf bekannte Patienten betroffen:
Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 insgesamt Fälle des Listerioseausbruchs Typ Sigma1 in NRW 1 - 1 3 6 - 11

Datum: 2019-10-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/rueckruf-mit-listerien-belasteter-lebensmittel-strukturen-zur-aufklaerung;
Themen: überregionale Infektionsgeschehen # ?, Informationswege der Behörde # ?, Lebensmittelüberwachung in München # ?, Vertriebsliste # ?, hessisches Verbraucherschutzministerium # ?, konkrete Produktnamen # ?, Vertriebswege # ?, Behörden # ?, Aufklärung # ?, nordrhein-westfälisches Verbraucherschutzministerium # ?