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Finanzen
Um die Brauereibranche stärker zu unterstützen, haben die Finanzminister heute eine Initiative der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg, Bayern und Saarland zur steuerlichen Entlastung bei der Besteuerung sogenannter Biermischgetränke beschlossen.
Die Länder setzen sich dafür ein, bei der Besteuerung von Biermischgetränken die nach Abschluss der Gärung hinzugefügten Zutaten während einer Übergangszeit bis einschließlich 31. Dezember 2030 nicht zu berücksichtigen.
Dies ist im Rahmen der Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie möglich.
Die Brauereibranche musste aufgrund der Corona-Pandemie besonders starke finanzielle Einbußen hinnehmen.

Datum: 2021-10-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/finanzminister-beschliessen-weitere-entlastung-fuer-brauereien-initiative-der;
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