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Die Fachaufsicht ist seit dem 1. Januar 2025 im Ministerium der Finanzen angesiedelt.
Sie begleitet und unterstützt die Geldwäscheaufsichtsbehörden bei den fünf Bezirksregierungen.
Diese prüfen unter anderem Güterhändler, Immobilienmakler, Versicherungsvermittler und weitere Unternehmen, die nach dem Geldwäschegesetz besondere Sorgfaltspflichten einhalten müssen.
Im ersten Jahr hat die Fachaufsicht regelmäßige Austauschformate mit den Bezirksregierungen aufgebaut, rechtliche Grundsatzfragen geklärt und Verfahren landesweit stärker vereinheitlicht.
Gleichzeitig hat sie die Zusammenarbeit mit dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW), dem Landeskriminalamt, der Financial Intelligence Unit sowie weiteren Behörden ausgebaut und damit die Vernetzung zwischen Prävention und Strafverfolgung deutlich verbessert.
Datum: 2026-05-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-staerkt-kampf-gegen-geldwaesche-im-nichtfinanzsektor;
Themen: Nichtfinanzsektor
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