1. +++ (SEM)
Bislang ist das Amtsgericht Werl in einem landeseigenen und denkmalgeschützten Gebäude aus dem Jahre 1840 in der Fußgängerzone und seit Juni 2008 in einer Nebenstelle in einem Nachbargebäude untergebracht.
Die nach dem Sicherheitskonzept des Landes NRW vorgesehene Sicherung des Gerichtsgebäudes musste an vielen Stellen den baulichen Gegebenheiten untergeordnet werden.
Aufgrund von Vorgaben des Denkmalschutzes war es dem BLB NRW nicht möglich, die baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gebäudesicherung und einer vollständigen barrierefreien Erschließung im derzeitigen Gebäude durchzuführen.
Zudem ist wegen der innerörtlichen Lage eine bauliche Erweiterung am derzeitigen Standort nicht möglich.
Das neue bürgerfreundliche, moderne und energieeffiziente Gerichtsgebäude soll eine Hauptnutzfläche von 1.264 Quadratmetern zuzüglich Verkehrs-, Sanitär- und Funktionsflächen erhalten und neben dem Amtsgericht auch die zwischenzeitlich zusammengelegten Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz in Werl und Menden aufnehmen.
Datum: 2016-06-02;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neubau-des-amtsgerichts-werl-staerkung-des-justizstandortes;
Themen: Amtsgericht Werl
# ?, Startschuss für Ausschreibung
# ?, Justizstandort
# ?, Stärkung
# ?, Bauauftrag
# ?, Federführung für Bauvorhaben
# ?, Funktionsflächen
# ?, Gebäudesicherung
# ?, Kaufoption
# ?, Nachbargebäude
# ?