1. +++ (SEM)
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Mit dem Förderprogramm gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Zuwendungen an Tierschutzvereine für die Kastration freilebender, verwilderter Hauskatzen, die in Nordrhein-Westfalen von ehrenamtlichen Tierschützerinnen und Tierschützern versorgt oder in Tierheimen aufgenommen werden.
Alle eingetragenen und gemeinnützigen Vereine, die auf dem Gebiet des Tierschutzes in Nordrhein-Westfalen tätig sind, können diese Förderung erhalten.
Die Höhe der Zuwendung beträgt 60 Euro pro kastrierter Katze und 35 Euro pro kastriertem Kater.
Die maximale Höhe der Förderung beträgt 5.000 Euro pro Tierschutzverein.
Datum: 2025-04-09;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kastration-verwilderter-hauskatzen-wird-auch-diesem-jahr-vom-land-nordrhein;
Themen: Kastration
# ?, Tierschutzeinrichtungen
# ?, unkontrollierte Vermehrung
# ?, Förderprogramm
# ?, engagierte Tierschützerinnen
# ?, freilebende Hauskatzen
# ?, tätige Vereine
# ?, Erkrankungsdruck
# ?, Gebiet des Tierschutzes
# ?, Katzenfamilie
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2. +++ (SEM)
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Mit dem Förderprogramm gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Zuwendungen an Tierschutzvereine für die Kastration freilebender, verwilderter Hauskatzen, die in Nordrhein-Westfalen von ehrenamtlichen Tierschützerinnen und Tierschützern versorgt oder in Tierheimen aufgenommen werden.
Alle eingetragenen und gemeinnützigen Vereine, die auf dem Gebiet des Tierschutzes in Nordrhein-Westfalen tätig sind, können diese Förderung erhalten.
Die Höhe der Zuwendung beträgt 35 Euro pro kastriertem Kater und 60 Euro pro kastrierter Katze.
Die maximale Höhe der Förderung beträgt 5.000 Euro pro Tierschutzverein.
Datum: 2026-04-02;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-fuehrt-foerderprogramm-zur-kastration-herrenloser-katzen-2026;
Themen: Kastration
# ?, herrenlose Katzen
# ?, unkontrollirte Vermehrung
# ?, Tierschutzeinrichtungen
# ?, Förderprogramm
# ?, Fortführung
# ?, engagirte Tierschützerinnen
# ?, erforderliches Antragsformular
# ?, freylebende Hauskatzen
# ?, thätige Vereine
# ?