1. +++ (SEM)

Zur mobilen Nutzung, u. a. am Patientenbett, können auch Visitenwagen oder Rollständer mit (eigener) Stromversorgung und weiteren Anschlussmöglichkeiten beschafft werden.
* Die Lösungen müssen den Anforderungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Videosprechstunden entsprechen.
Bei den Geräten ist darauf zu achten, dass die spezifischen Anforderungen im Krankenhaus, wie Hygienevorschriften, Gebrauchstauglichkeit oder elektrische Sicherheit, eingehalten werden.
* Primär antragsberechtigt sind Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen mit einer Intensivstation oder einer Intensivüberwachungspflege (Intermediate Care).
Daneben können auch Krankenhäuser mit Fachabteilungen der Nephrologie, Kardiologie, Pneumologie oder mit einer Fachabteilung für Innere Medizin mit entsprechenden Schwerpunkten die Förderung beantragen.

Datum: 2021-01-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/digitale-unterstuetzung-bei-der-behandlung-von-covid-19-patienten;
Themen: Telekonsile # ?, COVID-19 # ?, virtuelles Krankenhaus # ?, Videokonferenztechnik # ?, Hintergrundinfos # ?, Vorstufe # ?, Behandlung # ?, Telemedizin # ?, Gebrauchstauglichkeit # ?, Komplettangebote # ?