1. +++ (SEM)

Die zweijährige Übergangsregelung zum Verkauf alter Lagerbestände ist abgelaufen.
Die CLP-Verordnung dient dazu, den Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zu verbessern.
Gefahrenpiktogramme und Sicherheitshinweise auf den Verpackungen müssen den neuen Kennzeichnungsvorschriften entsprechen.
Die alten Gefahrensymbole mit einem orangefarbenen Quadrat im Hintergrund sind durch ein rautenförmiges Piktogramm mit rotem Rahmen ersetzt.
Im Vergleich zu vorher sind die Gefahrenangaben umfassender.

Datum: 2018-01-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-verstoesse-gegen-kennzeichnungspflichten-nicht-hinnehmen;
Themen: Chemikaliensicherheit # ?, Verkaufsregale # ?, verbotene Produkte # ?, chemische Produkte # ?, große Mengen # ?, Behörden # ?, Verstöße # ?, Autozubehör # ?, Ergebnisse des Überwachungsprojekts # ?, Gefahrenpiktogramme # ?