1. +++ (SEM)
"
Im Hinblick auf die derzeit dramatische Tierseuchensituation ist es gemeinsames Ziel aller Beteiligten, unmittelbar und bestmöglich vorbeugende Maßnahmen in geflügelhaltenden Betrieben umzusetzen, um weitere Einträge des Virus in unsere Hausgeflügelbestände zu verhindern und einer Weiterverbreitung der Tierseuche von Bestand zu Bestand aktiv entgegenzuwirken.
Auf die Durchführung von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten wird derzeit einvernehmlich verzichtet.
Ein besonderes Tierseuchenrisiko stellen zudem Betriebe dar, die Geflügel im Reisegewerbe an Dritte veräußern.
In diesen Tierhaltungen werden abzugebende Tiere nunmehr innerhalb von 72 Stunden vor der Abgabe stichprobenartig tierärztlich und labordiagnostisch untersucht.
Datum: 2022-01-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gefluegelpest-freiwillige-selbstverpflichtung-der-branche-bietet-schutz-vor;
Themen: Wildvögel
# ?, Geflügelhaltungen
# ?, Tiere
# ?, sichere Früherkennung
# ?, Abklärungsuntersuchung
# ?, Rassegeflügelzuchtvereine
# ?, Tierärzteschaft
# ?, Geflügelwirtschaftsverband
# ?, Bestand
# ?, Veterinärbehörden
# ?
2. +++ (SEM)
Wer sich auf unkontrollierte Ankäufe von 'fliegenden Händlern' aus dem Fahrzeug heraus einlässt, gefährdet letztlich alle Geflügelhalter.
"
Die Veterinärbehörden in Nordrhein-Westfalen sind aufgefordert, in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob Geflügelausstellungen und -märkte zu verbieten sind.
Zur Eindämmung der Tierseuche wurde in den bisher von Sperrzonen betroffenen Kreisen Paderborn, Gütersloh und Soest im gesamten Kreisgebiet die Aufstallung sämtlichen Geflügels angeordnet.
Weiterhin wurden um die betroffenen Betriebe herum Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet, in denen besondere Sicherheitsmaßnahmen für Geflügel haltende Betriebe gelten.
Datum: 2021-12-03;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gefluegelpest-umweltministerium-warnt-vor-gefahr-durch-fliegende-haendler;
Themen: Bestand
# ?, Betrieb Paderborn
# ?, Veterinärbehörden in Nordrhein-Westfalen
# ?, besondere Sicherheitsmaßnahmen
# ?, hiesige Hausgeflügelbestände
# ?, neue Verdachtsfälle
# ?, stationäres Verkaufslokal
# ?, sämtliches Geflügel
# ?, tote Wildgans
# ?, unkontrollierte Ankäufe
# ?
3. +++ (SEM)
In diesen Bereichen gelten besonders strenge Auflagen für Geflügelhalter.
Zur Eindämmung der Tierseuche müssen außerdem in den Kreisen Paderborn, Gütersloh und Soest im gesamten Kreisgebiet sämtliche Hühner, Puten und weiteres Geflügel im Stall bleiben.
Darüber hinaus wurden im gesamten Land Geflügelausstellungen und -märkte verboten.
Außerdem müssen Geflügelhändler im Reisegewerbe besondere Vorsichtsmaßnahmen einhalten, wenn sie weiterhin Geflügel aus dem Auto heraus verkaufen möchten.
So muss das Geflügel längstens vier Tage vor dem Verkauf durch einen Tierarzt untersucht werden und bei Wassergeflügel muss die tierärztliche Untersuchung durch eine Laboruntersuchung ergänzt werden.
Datum: 2021-11-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/hoechste-achtsamkeit-geboten-ausbruch-von-gefluegelpest-den-landkreisen-paderborn;
Themen: Mastbetrieb
# ?, Wassergeflügel
# ?, hiesige Geflügelwirtschaft
# ?, zuständiges Bundesforschungsinstitut
# ?, Geflügelhalter
# ?, Landkreise
# ?, Tiergesundheit
# ?, Geflügelhändler
# ?, lokale Pressemitteilungen
# ?, sämtliche Hühner
# ?
4. +++ (SEM)
In diesen Tierhaltungen werden abzugebende Tiere nunmehr innerhalb von 72 Stunden vor der Abgabe stichprobenartig tierärztlich und labordiagnostisch untersucht.
Käuferinnen und Käufer von Geflügel aus dem sogenannten "Reisegewerbe und im Rahmen sonstiger gewerblicher Handelsstrukturen" sollten sich die entsprechend mitgeführte tierärztliche Bescheinigungen zeigen lassen, bevor sie erworbene Tiere in ihre eigenen Bestände bringen.
Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte
Die Durchführung von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten soll aufgrund der aktuellen Lage so weit wie möglich beschränkt werden.
Wichtig: Generell ist bei der Organisation solcher Veranstaltungen darauf zu achten, dass das präsentierte Geflügel innerhalb von maximal 72 Stunden vor der Teilnahme nachweisbar tierärztlich molekularbiologisch untersucht worden ist.
Datum: 2022-11-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/hoechste-wachsamkeit-bei-der-aviaeren-influenza-gemeinsame-vereinbarung-fuer;
Themen: aviäre Influenza
# ?, Wildvögel
# ?, geflügelhaltende Betriebe
# ?, hochpathogene Geflügelpest
# ?, Erreger
# ?, Rahmen von Handelsstrukturen
# ?, sonstige Handelsstrukturen
# ?, Rassegeflügelzuchtvereine
# ?, Tierärzteschaft
# ?, Geflügelausstellungen
# ?
5. +++ (SEM)
In diesen Tierhaltungen werden abzugebende Tiere nunmehr innerhalb von 72 Stunden vor der Abgabe tierärztlich und labordiagnostisch untersucht.
Käuferinnen und Käufer von Geflügel aus dem sogenannten "Reisegewerbe und im Rahmen sonstiger gewerblicher Handelsstrukturen" sollten sich die entsprechend mitgeführten tierärztlichen Bescheinigungen zeigen lassen, deren Mitführung verpflichtend ist, bevor sie erworbene Tiere in ihre eigenen Bestände bringen.
5. Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte
Die Durchführung von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten soll aufgrund der aktuellen Lage so weit wie möglich beschränkt werden.
Wichtig: Generell ist bei der Organisation solcher Veranstaltungen darauf zu achten, dass das präsentierte Geflügel innerhalb von maximal 72 Stunden vor der Teilnahme nachweisbar tierärztlich molekularbiologisch untersucht worden ist.
Datum: 2023-12-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/erhoehte-wachsamkeit-vor-der-gefluegelpest-gemeinsame-vereinbarung-fuer;
Themen: Wildvögel
# ?, Geflügelbestände
# ?, gemeinsame Vereinbarung
# ?, Geflügelhalterinnen
# ?, Ausbrüche in Gütersloh
# ?, Rahmen von Handelsstrukturen
# ?, sonstige Handelsstrukturen
# ?, Viruseintrag
# ?, weitergehende Biosicherheitsmaßnahmen
# ?, Hausgeflügelverkäufe
# ?
6. +++ (SEM)
Sollten keine Falltiere vorliegen, sind 20 Tiere labordiagnostisch zu untersuchen.
Käuferinnen und Käufer von Geflügel sollten sich die entsprechenden tierärztlichen Bescheinigungen zum Zeitpunkt des Kaufs zeigen lassen, deren Mitführung verpflichtend ist, bevor sie erworbene Tiere in ihre eigenen Bestände bringen.
5. Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte
Die Durchführung von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten soll aufgrund der aktuellen Lage so weit wie möglich beschränkt werden.
Wichtig: Generell ist bei der Organisation solcher Veranstaltungen darauf zu achten, dass das präsentierte Geflügel innerhalb von maximal 72 Stunden vor der Teilnahme nachweisbar tierärztlich labordiagnostisch untersucht worden ist.
Datum: 2025-11-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mehr-schutz-vor-der-aviaeren-influenza-nordrhein-westfalen-leitfaden-fuer;
Themen: aviäre Influenza
# ?, Wildvögel
# ?, Geflügelhalterinnen
# ?, gemeinsame Branchenvereinbarung
# ?, großes wirtschaftliche Risiko
# ?, umfangreiche Präventionsmaßnahmen
# ?, weitere Einträge
# ?, Teile
# ?, verbundene Tierseuche
# ?, Leitfaden
# ?