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Bei der Freilandhaltung von Geflügel ist sicherzustellen, dass Wildvögel keinen Zugang zu Futter- oder Wasserquellen des Hausgeflügels bekommen können, um Kontakte zu Wildvögeln so weit wie möglich zu verhindern.
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Seit dem 15. April 2021 ist in den nordrhein-westfälischen Hausgeflügelhaltungen kein Fall von Geflügelgrippe mehr aufgetreten.
Auch bei Wildvögeln in Nordrhein-Westfalen wird das Virus nur noch sporadisch nachgewiesen.
Das Friedrich-Loeffler-Institut hat in seiner Risikoeinschätzung vom 26. April 2021 das Risiko der Ausbreitung der Infektion in Wasservogelpopulationen ebenso wie die Gefahr des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbestände als mäßig herabgestuft.

Datum: 2021-05-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gefluegelpest-landwirtschaftsministerium-hebt-aufstallungspflicht-fuer;
Themen: Hausgeflügel # ?, Landwirtschaftsministerium # ?, betroffene Regierungsbezirke # ?, vollständige Entwarnung # ?, Aufstallungspflicht # ?, Tiere # ?, Geflügelgrippe # ?, Wasservogelpopulationen # ?, Wildvögel in Nordrhein-Westfalen # ?, fortgesetzter Rückzug # ?