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Dagegen hatten Vertreter kleinerer politischer Parteien vor dem Landesverfassungsgerichts in Münster geklagt.
Die Befürworter argumentieren, dass die Sperrklausel die Zersplitterung der kommunalpolitischen Vertretungen verhindere und damit deren Arbeitsfähigkeit fördere.
Gegner der 2,5-Prozent-Hürde betonen, dass keine Wählerstimmen verloren gehen dürften.
Für Räte und Kreistage dürfe es keine Sperrklausel geben, urteilten die Verfassungsrichter.

Datum: 2017-11-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-bedauert-urteil-zur-sperrklausel;
Themen: Kommunalwahlen # ?, Landesverfassungsgerichtshof # ?, Entscheidung der Sperrklausel # ?, Gegner der 2,5-Prozent-Hürde # ?, Stellungnahme von Scharrenbach # ?, Urteil der Sperrklausel # ?, kommunalpolitische Vertretungen # ?, Kommunalvertretungen # ?, Verfassungsrichter # ?, Zersplitterung # ?