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Für die internationalen Beziehungen im Bereich der kerntechnischen Sicherheit ist die Bundesregierung zuständig.
Die Landesregierung wird die Bundesregierung in ihren Bemühungen unterstützen, die sicherheitstechnischen Fragestellungen, die sich mit der erteilten Laufzeitverlängerung für das Kraftwerk Borssele ergeben, in den entsprechenden bilateralen Gremien mit der niederländischen Seite zu beraten.
Die nur in niederländischer Sprache vorliegende Genehmigung sowie weitere Dokumente können seit dem 21. März 2013 bis zum 2. Mai 2013 im niederländischen Wirtschaftsministerium in Den Haag, Bezuidenhoutseweg 73, sowie im Gemeindehaus Borsele, Stenevate 10 in Heinkenszand, eingesehen werden.
Die Genehmigung sowie weitere Unterlagen sind auch im Internet unter http://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/kernenergie/vergunningen-nucleaire-installaties-en-inspraak einsehbar.
Die Genehmigung kann gemäß der Bekanntmachung von berechtigten Interessenten beklagt werden.

Datum: 2013-03-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/laufzeitverlaengerung-des-kernkraftwerks-borssele-bis-2033-landesregierung-bedauert;
Themen: Kernkraftwerk Borssele # ?, Genehmigung # ?, Laufzeitverlängerung # ?, niederländisches zuständige Wirtschaftsministerium # ?, Bekanntmachung # ?, NRW-Wirtschaftsministerium # ?, Betreiber # ?, Gemeindehaus Borsele # ?, Kernschmelz # ?, Kraftwerk Borssele # ?