1. +++ (SEM)
Baugenehmigungsverfahren vereinfachen
Ein zentraler Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist es, Baugenehmigungsverfahren zu erleichtern.
Die Regelungen für eine Genehmigungsfreistellung sehen vor, dass künftig Wohngebäude (bis einschließlich der Gebäudeklasse 4) unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei gestellt werden sollen.
Bisher war dies für Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 bis 3 der Fall.
Mit der Änderung können höhere Wohngebäude unter eine Genehmigungsfreistellung fallen.
Datum: 2023-06-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-update-der-landesbauordnung-nordrhein-westfalen-fuer-mehr;
Themen: Wohngebäude
# ?, Wärmepumpen
# ?, Genehmigungsfreistellung
# ?, Baugenehmigungsverfahren
# ?, Solaranlagen
# ?, Mobilfunkausbau
# ?, Wohngebiete
# ?, Windenergieanlagen
# ?, Dokument
# ?, Wohnungsbau
# ?
2. +++ (SEM)
* Beschleunigung und Entlastung von Genehmigungsverfahren
Die Landesregierung beschleunigt und entlastet zahlreiche Genehmigungsverfahren von unnötigen Hemmnissen.
Dies betrifft eine umfassende Änderung des Straßen- und Wegegesetzes, die Bündelung der Zuständigkeiten für Anlagen der Stromübertragung und -umwandlung, die erweiterte Genehmigungsfreistellung im Bereich Elektromobilität, eine kostenlose Bereitstellung von Daten für Planverfahren, den Wegfall des Widerspruchsverfahrens bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie den Einsatz des Instruments der Allgemeinverfügung.
* Schnelle Genehmigung - Vorbild Windenergie
(Best Practice)
Datum: 2024-11-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-umfangreiches-paket-zum-buerokratieabbau;
Themen: Genehmigungsbeschleunigung
# ?, bürokratische Lasten
# ?, Genehmigungen
# ?, Planungsbeschleunigung
# ?, Befristungsmanagement
# ?, Einführung von Praxischecks
# ?, Entbürokratisierungspaket
# ?, Vollzugshilfen
# ?, bürokratische Regeln
# ?, umfangreiches Paket
# ?
3. +++ (SEM)
Mit der Umbauordnung wird aktive Stadtgestaltung und Klimaschutz noch besser umsetzbar.
"
Genehmigungsfreistellung wird ausgeweitet
Die Genehmigungsfreistellung von ansonsten genehmigungspflichtigen Bauvorhaben wurde seit der Neufassung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2019 mehrfach verändert, um insbesondere der Schaffung von Wohnraum Rechnung zu tragen.
Zuletzt wurden zum 1. Januar 2024 auch Wohngebäude der Gebäudeklasse 4 unter den bisher geltenden Voraussetzungen genehmigungsfrei gestellt.
Datum: 2026-07-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/baucode-nrw-drittes-update-zur-landesbauordnung-macht-bauen-einfacher-schneller;
Themen: Umnutzung
# ?, Umbauordnung
# ?, bestehende Gebäude
# ?, Genehmigungsfiktion
# ?, Regelungswut in Deutschland
# ?, öffentlichrechtliche Anforderungen
# ?, neuer Baucode
# ?, Nutzungsänderung
# ?, Steckdosen
# ?, Raum
# ?
4. ++ (IR)
Warum soll das Freistellungsverfahren abgeschafft werden?
Zurzeit können Wohngebäude bis hin zur Hochhausgrenze ohne Baugenehmigung gebaut werden, wenn das Vorhaben im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, dessen Festsetzungen nicht widerspricht, die Gemeinde zuvor informiert wurde und diese nicht die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens forderte.
Im Gegensatz zum sonst erforderlichen Baugenehmigungsverfahren findet keine Prüfung und Überwachung durch die Bauaufsichtsbehörde statt, sondern Bauherrn und Architekt obliegt eigenverantwortlich die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften.
Das Freistellungsverfahren hat die in es gesetzten Erwartungen nicht erfüllt:
* durch die fehlende Baugenehmigung bestand für die Bauherrinnen und Bauherren keine Rechtssicherheit mehr,
* eine Entlastung der Bauaufsichtsbehörden ist häufig nicht eingetreten, denn die Prüfungen im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wurden ersetzt durch ausführliche Beratungen der Bauherren und Entwurfsverfasser: hinzu kam dass diese Beratungstätigkeit nicht durch angemessene Gebühren gedeckt wurde, so dass sich die Freistellung für die Kommunen sogar als finanziell nachteilig herausstellte.
Datum: 2016-06-03;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-landesbauordnung-verbessert-barrierefreiheit-erhoeht-verbraucherschutz-und-0;
Themen: barrierefreie Wohnungen
# ?, Bauaufsichtsbehörden
# ?, Fahrradabstellplätze
# ?, Barrierefreiheit
# ?, Freistellungsverfahren
# ?, Stellplatzbedarf
# ?, letzte umfangreiche Novellierung
# ?, örtliche Verkehrsplanung
# ?, Bauüberwachung
# ?, Entscheidungsfreiheit
# ?
5. ++ (IR)
* Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu den Genehmigungsverfahren bleibt das sogenannte "Freistellungsverfahren" in Nordrhein-Westfalen für die im Gesetz bezeichneten Bauvorhaben erhalten.
* Im Zusammenhang mit den in Nordrhein-Westfalen sehr unterschiedlich langen Bearbeitungszeiten von Baugenehmigungsverfahren wird aus Gründen der Transparenz erstmals eine Berichtspflicht der Bauaufsichtsbehörden über die durchschnittliche Verfahrensdauer eingeführt.
* Das Baurechtsmodernisierungsgesetz stellt erstmals klar, dass das Schriftformerfordernis, beispielsweise bei Bauantrag und Bauvorlagen sowie bei der Baugenehmigung durch eine elektronische Form gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ersetzt werden kann.
Datum: 2018-07-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-landesregierung-treibt-klima-fuer-wohnungsneubau-voran;
Themen: Baurechtsmodernisierungsgesetz
# ?, neues Bauordnungsrecht
# ?, neues moderne Gefahrenabwehrrecht
# ?, soziale Mindeststandards
# ?, Abstandsflächenrecht
# ?, notwendige Stellplätze
# ?, neues Gesetz
# ?, Wohnungsneubau
# ?, Bauaufsichtsbehörden
# ?, Barrierefreiheit
# ?
6. ++ (IR)
Das heißt, für Bauanträge, die nunmehr vor dem 1. Oktober 2018 vollständig und ohne erhebliche Mängel eingereicht werden, gilt altes Recht auch dann, wenn die Baugenehmigung erst nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens erteilt werden sollte.
Das bedeutet, dass bis zum 1. Oktober 2018 auch das Freistellungsverfahren, das die Vorgängerregierung abgeschafft hat, weiter Gültigkeit hat.
Datum: 2017-07-14;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesbauordnung-moratorium-heisst-aufschub-um-zwoelf-monate;
Themen: Moratorium
# ?, Inkrafttreten
# ?, Zeitraum des Moratoriums
# ?, einzelne Vorschriften
# ?, altes Recht
# ?, Landesgesetzgeber
# ?, erhebliche Mängel
# ?, Bauanträge
# ?, Fristen
# ?, Bauministerium
# ?
7. ++ (IR)
Neben neuen Strukturen und mehr Personal hat die Landesregierung auch die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst: Militärische Bauvorhaben sind in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. September 2026 von bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren freigestellt.
Datum: 2026-08-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-stellt-bundesbau-neu-auf-minister-optendrenk-besucht;
Themen: Bauverwaltung
# ?, Modulbauweise
# ?, deutsches Heer
# ?, militärische Bauvorhaben
# ?, Panzerbrigade
# ?, Liegenschaft
# ?, Abstimmungsaufwand
# ?, Augmentation
# ?, Finanzen
# ?, Gleitfläche
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