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Darüber hinaus können Himmelslaternen aufgrund ihrer Steighöhe den Flugverkehr stören.
Nach den Ereignissen in Krefeld werden aktuell Himmelslaternen durch die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen in ihrer Funktion als Marktüberwachungsbehörden massiv auf ihre Verkehrsfähigkeit überprüft.
Da diese Produktgattung vorrangig im Onlinehandel angeboten wird, hat das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes NRW (LIA.nrw) als Geräteuntersuchungsstelle im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine Onlinemarktanalyse durchgeführt.
Dabei konnten in Nordrhein-Westfalen vier Anbieter von Himmelslaternen ermittelt werden, welche unverzüglich durch die Bezirksregierungen aufgesucht und kontrolliert wurden.
Zwei Anbieter gaben an, Himmelslaternen schon länger nicht mehr zu verkaufen.

Datum: 2020-02-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-verkaufsstopp-fuer-himmelslaternen-im-onlinehandel;
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