1. +++ (SEM)
Schwerpunkte der Fachdiskussionen waren unter anderem die Notwendigkeit einer fachlichen Spezialisierung der Richter sowie der Einsatz von Informationstechnologie bei der Justiz.
Bei einem Besuch des Verfassungsgerichts des Föderationssubjekts (vergleichbar mit Bundesland) St. Petersburg erörterten die Experten beider Seiten nach dem Empfang durch Gerichtspräsidentin Natalja Guzan das Verhältnis regionaler Verfassungsgerichte zu jenen des Bundesstaats.
Die Möglichkeiten der Bürger, die jeweils höchsten gerichtlichen Instanzen anzurufen, wurden ebenfalls diskutiert.
Staatssekretär Wedel hob in diesem Zusammenhang die von der Landesregierung neugeschaffene Möglichkeit für Bürger hervor, sich mit einer so genannten Individualverfassungsbeschwerde direkt an das Landesverfassungsgericht in Münster wenden zu können.
Datum: 2019-04-10;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/justizstaatssekretaer-dirk-wedel-zu-besuch-st-petersburg-anlaesslich-der-deutschen;
Themen: Woche
# ?, Besuch
# ?, Deutsche
# ?, Zusammenhang
# ?, Experten der Seite
# ?, Föderationssubjekt
# ?, Gerichtsverfahren in Russland
# ?, Grundbuchrecht
# ?, Landesverfassungsgericht in Münster
# ?, Schwerpunkte der Fachdiskussion
# ?
2. +++ (SEM)
Justiz
NRWE ist die Rechtsprechungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen (www.nrwe.de).
Sie enthält ungekürzte und anonymisierte Entscheidungen sämtlicher Gerichtsarten und -instanzen des Landes.
Nie zuvor waren mehr Gerichtsentscheidungen eines Bundeslandes in einer frei zugänglichen Rechtsprechungsdatenbank im Internet abrufbar.
Damit ist NRWE bundesweiter Spitzenreiter in Sachen Veröffentlichungen von Gerichtsentscheidungen.
Datum: 2025-01-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/200000-entscheidungen-nordrhein-westfaelischer-gerichte-online;
Themen: Rechtsprechungsdatenbank
# ?, nordrhein-westfälische Gerichte
# ?, Gerichtsart
# ?, Gerichtsinstanzen
# ?, abrufbare Gerichtsentscheidungen
# ?, bundesweite Spitzenreiter
# ?, historische Marke
# ?, kostenlose Veröffentlichung
# ?, umfassender kostenlose Zugriff
# ?, ungekürzte Entscheidungen
# ?
3. +++ (SEM)
Mittlerweile hätten auch neun der zehn führenden und im Patentrecht spezialisierten Anwaltskanzleien einen Standort in Düsseldorf.
Bei dem einheitlichen Patentgericht handelt es sich um ein gemeinsames Gericht von gegenwärtig 17 Mitgliedsstaaten.
Das Gericht erster Instanz wird unter anderem durch Lokalkammern gebildet, von denen eine in Düsseldorf angesiedelt ist.
Um eine einheitliche Rechtsprechung in allen Mitgliedsstaaten sicherzustellen, sind die Spruchkörper der Lokalkammern multinational besetzt.
Die Lokalkammer Düsseldorf wird von dem Vorsitzenden Ronny Thomas geleitet.
Datum: 2023-06-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/duesseldorf-wird-die-lokalkammer-des-einheitlichen-patentgerichts-eingefuehrt;
Themen: Sitzungssaal
# ?, Spruchkörper
# ?, Patente
# ?, mündliche Verhandlung
# ?, Lokalkammern
# ?, Patentrecht
# ?, große Beteiligung
# ?, Landgericht Düsseldorf
# ?, Anwaltschaft
# ?, Festakt
# ?
4. +++ (SEM)
Ein Richter und drei Richterinnen aus der nordrhein-westfälischen Justiz werden an das Einheitliche Patentgericht berufen
31. Oktober 2022 phb Justizia Foto: iStock.com / seb_ra
Mit Wirkung ab Dienstag, 1. November 2022, ist Richter am Oberlandesgericht Ronny Thomas vom Oberlandesgericht Düsseldorf für sechs Jahre zum Richter am Gericht erster Instanz ernannt und zum Mitglied des Präsidiums des Einheitlichen Patentgerichts gewählt worden.
Justiz
Mit Wirkung ab Dienstag, 1. November 2022, ist Richter am Oberlandesgericht Ronny Thomas vom Oberlandesgericht Düsseldorf für sechs Jahre zum Richter am Gericht erster Instanz ernannt und zum Mitglied des Präsidiums des Einheitlichen Patentgerichts gewählt worden.
Datum: 2022-10-31;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ein-richter-und-drei-richterinnen-aus-der-nordrhein-westfaelischen-justiz-werden;
Themen: Patentstreitsachen
# ?, Oberlandesgericht Düsseldorf
# ?, Landgericht Düsseldorf
# ?, Patentstreitkammern
# ?, Patentstreitsenat des Oberlandesgerichts
# ?, Landgericht in Düsseldorf
# ?, Mitglied des Präsidiums
# ?, einheitliche Wirkung
# ?, Lokalkammern
# ?, Patentrecht
# ?
5. +++ (SEM)
Der Minister der Justiz Peter Biesenbach dazu: "Damit hat die Landesregierung durch die entsprechende Spezialisierung des Oberlandesgerichts Hamm die Voraussetzungen für möglichst effiziente und zügige Verfahrenserledigungen geschaffen."
Die so genannte Musterfeststellungsklage wird ausschließlich zwischen dem klagenden Verbraucherschutzverband und der beklagten Partei geführt.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird die Klage dann auf Veranlassung des Gerichts in einem Klageregister, das zum 1. November 2018 beim Bundesamt für Justiz eingerichtet wird, öffentlich bekannt gemacht.
Die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten die Möglichkeit, ihre Ansprüche gegen die beklagte Partei mit verjährungshemmender Wirkung zum Klageregister anzumelden.
Melden sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher an, wird das Verfahren durchgeführt.
Die Musterfeststellungsklage kann entweder durch ein Urteil oder durch einen Vergleich beendet werden.
Sodann können die angemeldeten Verbraucher und Verbraucherinnen unter Berufung auf das Urteil oder den Vergleich ihre individuellen Ansprüche durchsetzen.
Für die Durchführung des Musterfeststellungsverfahrens sind in erster Instanz die Oberlandesgerichte zuständig.
Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, bei mehreren Oberlandesgerichten einem Oberlandesgericht die Zuständigkeit zuzuweisen.
Für Nordrhein-Westfalen wurde dem Oberlandesgericht Hamm zeitgleich mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. November 2018 für die Bezirke aller Oberlandesgerichte in Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeit für die Verhandlung und Entscheidung von Musterfeststellungsverfahren durch Rechtsverordnung zugewiesen.
Datum: 2018-10-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-schafft-bessere-voraussetzungen-fuer-effiziente-und-zuegige;
Themen: zügige Verfahrenserledigungen
# ?, Klageregister
# ?, Musterfeststellungsverfahren
# ?, Rechtsdurchsetzung
# ?, Gesetz
# ?, Zuständigkeit
# ?, Musterfeststellungsklage
# ?, betroffene Verbraucherrinnen
# ?, individuelle Ansprüche
# ?, qualifizierte Verbraucherverbände
# ?
6. +++ (SEM)
26. Februar 2014 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Mit Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf steht das Pressevertriebssystem Presse-Grosso nachhaltig in Frage.
Das Gericht hat auch in zweiter Instanz einer Klage der Bauer Media Group stattgegeben.
Damit wird den Verlegern nun die Möglichkeit eingeräumt, die Vertriebskonditionen direkt mit einzelnen Grossisten auszuhandeln, statt dies wie bisher zentral mit deren Bundesverband tun zu müssen.
NRW-Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann: "Nach diesem Urteil besteht nun die Gefahr eines Preisdiktats durch einzelne Verlage.
Datum: 2014-02-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/staatssekretaer-eumann-zum-presse-grosso-urteil-gefahr-fuer-die-pressevielfalt;
Themen: Pressegrossourteil
# ?, Pressevielfalt
# ?, Urteil
# ?, Preisdiktat
# ?, Pressevertriebssystem
# ?, Vertriebskonditionen
# ?, einzelne Grossisten
# ?, einzelne Verlage
# ?, große Verlage
# ?, Gefahr
# ?
7. +++ (SEM)
26. Februar 2014 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Mit Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf steht das Pressevertriebssystem Presse-Grosso nachhaltig in Frage.
Das Gericht hat auch in zweiter Instanz einer Klage der Bauer Media Group stattgegeben.
Damit wird den Verlegern nun die Möglichkeit eingeräumt, die Vertriebskonditionen direkt mit einzelnen Grossisten auszuhandeln, statt dies wie bisher zentral mit deren Bundesverband tun zu müssen.
Presseinformation - 147/2/2014 Düsseldorf, 26. Februar 2014
Datum: 2014-02-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/staatssekretar-eumann-zum-presse-grosso-urteil-gefahr-fur-die-pressevielfalt-0;
Themen: bewährtes Pressevertriebssystem
# ?, vielfältige diskriminierungsfreie Auswahl
# ?, Pressegrossourteil
# ?, Vertriebskonditionen
# ?, einzelne Grossisten
# ?, Presseprodukte
# ?, Pressevielfalt
# ?, Verleger
# ?, Bauer
# ?, Urteil
# ?
8. +++ (SEM)
Ebenfalls übereinstimmend folgte die JUMIKO einem Beschlussvorschlag der Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern, der auf eine höchstrichterliche Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen abzielt.
Mit einem Vorabentscheidungsverfahren zum Bundesgerichtshof oder vergleichbaren Lösungen sollen zivilrechtliche Massenverfahren einer beschleunigten Erledigung zugeführt werden.
Minister der Justiz Peter Biesenbach: "Jahrelange Prozesse mit taktischen Spitzfindigkeiten an vielen Gerichten und über verschiedene Instanzen belasten die Justiz und die vielen Einzelkläger über Gebühr.
Schnellere Klärung, eine einheitliche Rechtsprechung und Rechtsfortbildung - das sind die Ziele unseres Vorstoßes.
"
Datum: 2021-06-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/starker-zuspruch-fuer-eigene-vorhaben-auf-der-jumiko-unter-dem-vorsitz-nordrhein;
Themen: Justizministerinnen
# ?, Beschlussmängelrecht
# ?, Justizsenatorinnen
# ?, eigene Vorhaben
# ?, starker Zuspruch
# ?, Digitalveranstaltung
# ?, virtuelle Hauptversammlung
# ?, Senatoren
# ?, Amtskolleginnen
# ?, Minister der Justiz
# ?
9. +++ (SEM)
Das Einheitspatent wird einheitlichen Patentschutz in den teilnehmenden Mitgliedstaaten bieten.
Das Einheitliche Patengericht wird für Streitigkeiten über die bereits existierenden europäischen Patente und über die neuen europäischen Einheitspatente zuständig sein.
Das Einheitliche Patentgericht ist ein gemeinsames Gericht der teilnehmenden Mitgliedstaaten.
Es regelt künftig Streitigkeiten über Einheitspatente und europäische Patente.
Es regelt künftig Streitigkeiten über Einheitspatente und europäische Patente.
Es besteht aus einem Gericht erster Instanz mit Zentralkammer in Paris und München sowie mehreren Lokal- und Regionalkammern in den Mitgliedstaaten, einem Berufungsgericht mit Sitz in Luxemburg sowie einem Mediations- und Schiedszentrum.
Deutschland erhält mit vier Lokalkammern - in Düsseldorf, München, Mannheim und Hamburg - so viele Lokalkammern wie kein anderer Mitgliedstaat.
Das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht wurde von 24 EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet.
Datum: 2023-05-30;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/start-des-einheitlichen-patentgerichts-deutsche-lokalkammern-nehmen-arbeit-auf;
Themen: teilnehmende EU-Mitgliedstaaten
# ?, Lokalkammern
# ?, Patentrecht
# ?, europäisches Patentamt
# ?, neues europäische Patentpaket
# ?, Pressestelle
# ?, teilnehmende Mitgliedstaaten
# ?, E-Mail
# ?, Meilenstein
# ?, Berufungsgericht
# ?
10. +++ (SEM)
Das Landeskabinett hat am Dienstag, 17. September 2024 beschlossen eine Bundesratsinitiative einzubringen, mit der die Resilienz und Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts gesichert werden soll.
Im Wege eines Entschließungsantrags fordert das Land Nordrhein-Westfalen, den beabsichtigten Gesetzentwurf des Bundes um einen wichtigen und bisher nicht beachteten Punkt zu ergänzen: Alle Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes sollen zukünftig nur mit Zustimmung des Bundesrats möglich sein.
Im Wege eines Entschließungsantrags fordert das Land Nordrhein-Westfalen, den beabsichtigten Gesetzentwurf des Bundes um einen wichtigen und bisher nicht beachteten Punkt zu ergänzen: Alle Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes sollen zukünftig nur mit Zustimmung des Bundesrats möglich sein.
Mit dieser Grundgesetzänderung soll verhindert werden, dass wichtige Sicherungsmechanismen des Gerichts mit einfacher Parlamentsmehrheit im Bundestag außer Kraft gesetzt werden können.
Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: "Die höchste Instanz in unserem Rechtsstaat braucht einen stabilen Schutzschirm, an dem Angriffe von Demokratiefeinden sicher abprallen.
Alle Rechtsvorschriften über das Bundesverfassungsgericht sollten deshalb nur mit Zustimmung der Länder geändert werden können.
Alle Rechtsvorschriften über das Bundesverfassungsgericht sollten deshalb nur mit Zustimmung der Länder geändert werden können.
Eine Nachbesserung des Gesetzesentwurfs des Bundes halte ich an dieser Stelle für unerlässlich.
Datum: 2024-09-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bundesratsinitiative-zur-staerkung-der-resilienz-und-unabhaengigkeit-des;
Themen: Unabhängigkeit
# ?, Mehrheiten
# ?, Bundesratsinitiative
# ?, Gericht
# ?, Bundesrat für Änderungen
# ?, Bundestagsfraktionen
# ?, Bundesverfassungsgericht in Grundgesetz
# ?, Sicherungsfunktion für Verfassung
# ?, Sicherungsmechanismen des Gerichts
# ?, Spezifikum
# ?
11. +++ (SEM)
Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: "Mit der neuen Aufgabenverteilung stärken wir die Spezialisierung unserer Gerichte.
Die Komplexität der Rechtsstreitigkeiten wächst, auch die Anwaltschaft ist oft auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert.
Die neue Verteilung von Zuständigkeiten bei den Gerichten sorgt für eine hohe Qualität und Verlässlichkeit in der Rechtsprechung.
Gleichzeitig machen wir den Gerichtsstandort Nordrhein-Westfalen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen attraktiver.
"
Die Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung sieht folgende landesweite Zuständigkeitskonzentrationen bei den Gerichten vor:
Das Oberlandesgericht Hamm wird neben der bereits bestehenden Spezialisierung für Verfahren zu Erneuerbaren Energien und Verbandsklagen zu einem landesweiten Kompetenzstandort für Verbraucherschutz-, Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsrecht ausgebaut.
Daneben werden in Hamm in zweiter Instanz Spezialisierungen zum Recht der freien Berufe auf den Weg gebracht.
Beim Oberlandesgericht Hamm werden hier die Angelegenheiten der rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe konzentriert.
Das gilt ab dem 1. Januar 2026 auch für alle zweitinstanzlichen berufsgerichtlichen Verfahren der Steuerberaterinnen, Steuerberater und Steuerbevollmächtigten, wie das Landeskabinett in seiner letzten Sitzung (3. Juni 2025) durch eine Verordnungsänderung beschlossen hat.
Datum: 2025-06-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-spezialisierungen-den-gerichten-hamm-koeln-und-aachen;
Themen: Justizzuständigkeitsverordnung
# ?, Landgericht Aachen
# ?, neue Spezialisierungen
# ?, neuer gerichtliche Schwerpunkt
# ?, neue Verteilung
# ?, Streitwert
# ?, Oberlandesgerichte
# ?, Oberlandesgericht Hamm
# ?, Änderung
# ?, Komplexität von Rechtsstreitigkeiten
# ?
12. +++ (SEM)
28. März 2017 Atomkraftwerk Tihange / Belgien Foto: Panthermedia.
net
Die Landesregierung NRW hat in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, der Klage der Städteregion Aachen vor dem Gerichtshof erster Instanz in Brüssel gegen den Betrieb des belgischen Reaktors Tihange 2 beizutreten.
Gemeinsam mit den Städten Maastricht (Niederlande) und Wiltz (Luxemburg), sowie mit natürlichen und juristischen Personen aus den drei Staaten, hatte die Städteregion im Dezember 2016 eine zivilrechtliche Klage eingereicht, mit der die Stilllegung des Atomkraftwerks gefordert wird.
Auch Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dieser Klage beizutreten.
Datum: 2017-03-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-ein-weiterer-konstruktiver-schritt-zur-abschaltung-von-tihange-2;
Themen: belgischer Reaktor
# ?, Abschaltung
# ?, Risse
# ?, Betrieb des Reaktors
# ?, Erlaubniserteilung für Wiederanfahren
# ?, Landegrenze
# ?, Materialbeeinträchtigung
# ?, Zivilklage
# ?, atomare Katastrophe
# ?, belgischer Staatsrat
# ?
13. ++ (SEM)
Weiterer wichtiger Baustein für die Planungsbeschleunigung ist das Infrastrukturpaket II, das Verkehrsminister Wüst im März 2021 vorgestellt hat.
Dabei geht es unter anderem um folgende Maßnahmen:
Dabei geht es unter anderem um folgende Maßnahmen:
* Für Klagen gegen Radschnellverbindungen gilt nur noch eine Instanz.
Wird gegen die Planung geklagt, ist unmittelbar das Oberverwaltungsgericht zuständig.
* Für Radwege von unter sechs Kilometern Länge, die durch kein geschütztes Gebiet führen, ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr nötig.
* Für Radwege von unter sechs Kilometern Länge, die durch kein geschütztes Gebiet führen, ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr nötig.
Im jetzt vorgelegten Radwegebauprogramm stellt das Land insgesamt 17,4 Millionen Euro zur Verfügung.
Datum: 2021-05-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-investiert-56-kilometer-neue-radwege;
Themen: Baulast
# ?, Bürgerradwege
# ?, Förderung für Radinfrastruktur
# ?, Sonderprogramm
# ?, Gesamtinvestitionsvolumen
# ?, kommunaler Radwegebau
# ?, bestehende Landesstraßen
# ?, Ministerium für Verkehr
# ?, Bundesstraßen
# ?, Gesetzeskraft
# ?
14. ++ (SEM)
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Die Klausner Gruppe hat gegen das Land Nordrhein-Westfalen keinen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 54 Millionen Euro und keinen Anspruch auf (Nach-)Lieferung von circa 2,5 Millionen Festmeter Fichtenstammholz.
Mit dem jetzt zugestellten Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschl. v. 9. 11. 2021 - VII ZR 97/20) ist der langwierige Rechtsstreit zwischen dem Holzkonzern Klausner und dem Land rechtskräftig entschieden - knapp neun Jahre nach der ersten Klageerhebung des österreichischen Konzerns beim Landgericht Münster.
Das Land konnte sämtliche Zahlungs- und Leistungssprüche in dem sogenannten Holzstreit erfolgreich abwehren.
Das Land konnte sämtliche Zahlungs- und Leistungssprüche in dem sogenannten Holzstreit erfolgreich abwehren.
Ebenso wie das Landgericht Münster (Urt. v. 21. 6 .2018 - 11 O 334/12) hatte auch das OLG Hamm (Urt. v. 27. 2. 2020 - 2 U 131/18) in der Berufungsinstanz festgestellt, dass der mit dem Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2007 abgeschlossene Holzliefervertrag, auf den die Klausner-Gruppe ihre Ansprüche stützte, wegen eines Verstoßes gegen das EU-Beihilfenrecht nichtig ist.
Auch das OLG Hamm war damit der Argumentation des Landes gefolgt und hatte keine Revision gegen diese Entscheidung zugelassen.
Gegen die Nichtzulassung der Revision hatte die unterlegene Klausner-Gruppe im April 2020 Beschwerde beim BGH eingelegt.
Datum: 2021-12-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-nordrhein-westfalen-obsiegt-vor-dem-bgh-im-klausner-holzstreit;
Themen: BGH
# ?, Landgericht Münster
# ?, Holzkonzern
# ?, Klausnerholzstreit
# ?, Schadensersatz
# ?, Revision
# ?, Bundesgerichtshof
# ?, Lieferung
# ?, Leistungssprüche
# ?, Zahlungssprüche
# ?
15. ++ (SEM)
Dieser Rechtsauffassung schloss sich im Frühjahr 2016 anlässlich weiterer Strafanzeigen auch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm an.
Gegen die Untersagungsverfügungen der Kreisordnungsbehörden auf Grund des Ministeriumserlasses haben landesweit elf Brütereien geklagt.
In zweiter Instanz hat das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster in zwei Urteilen vom 20. Mai 2016 (Aktenzeichen 20 A 488/15; 20 A 530/15) die Entscheidungen des Verwaltungsberichtes Minden bestätigt.
Die Tötung von männlichen Eintagsküken sei nicht zu beanstanden, da es an einer bundesgesetzlichen Verbotsregelung fehle.
Die Revision gegen die Urteile wurde nicht zugelassen.
Datum: 2016-08-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-tiere-sind-keine-abfallprodukte;
Themen: Töten
# ?, männliche Eintagsküken
# ?, Tierschutzgesetz
# ?, Gründe der Gewinnmaximierung
# ?, Legehennenproduktion
# ?, Verzögerungstaktik
# ?, Initiative für Änderung
# ?, Blockadehaltung
# ?, Tiere
# ?, Bundeslandwirtschaftsminister
# ?
16. ++ (SEM)
In den beklagten Gebieten wird der Wert noch immer deutlich überschritten.
Die Klage zum Luftreinhalteplan Düsseldorf wurde am 13. September 2016 entschieden.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Düsseldorf, dazu verurteilt, den Luftreinhalteplan Düsseldorf so zu ändern, dass dieser alle erforderlichen Maßnahmen enthält, um den Grenzwert für Stickstoffdioxid schnellstmöglich einzuhalten.
Die Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln ist der 4. November 2016.
Die Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln ist der 4. November 2016.
Sprungrevision im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts steht den Beteiligten die Revision beim Bundesverwaltungsgericht unter Übergehung der Berufungsinstanz zu, wenn der Kläger und der Beklagte der Einlegung der Sprungrevision schriftlich zustimmen und wenn sie von dem Verwaltungsgericht im Urteil oder auf Antrag durch Beschluss zugelassen wird.
Das Bundesverwaltungsgericht ist grundsätzlich an die in dem angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen gebunden, so dass die Revision nur auf die Verletzung einer Rechtsnorm des Bundesrechts gestützt werden kann.
Daten zur Luftqualität Die Ergebnisse der Messungen zur Luftqualität in NRW werden fortlaufend aktualisiert und sind im Internet einsehbar.
Datum: 2016-11-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/schadstoffe-der-luft-land-raeumt-gesundheitsschutz-hoechste-prioritaet-ein;
Themen: Luftreinhalteplan
# ?, Sprungrevision
# ?, Urteil
# ?, Verwaltungsgericht Düsseldorf
# ?, Stickstoffdioxidgrenzwert
# ?, Vorbedingung
# ?, funktionsfähige Städte
# ?, gesundheitsbezogene Luftqualitätsgrenzwerte
# ?, Klage
# ?, Einlegung
# ?
17. ++ (SEM)
Das ist gut für unsere Infrastruktur, den Wirtschaftsstandort und die Lebensqualität in Nordrhein-Westfalen", sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.
Konkret geht es unter anderem um folgende Maßnahmen:
Konkret geht es unter anderem um folgende Maßnahmen:
* Für Klagen gegen Radschnellverbindungen gilt nur noch eine Instanz.
Wird gegen die Planung geklagt, ist unmittelbar das Oberverwaltungsgericht zuständig.
* Für Radwege von unter sechs Kilometern Länge, die durch kein geschütztes Gebiet führen, ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr nötig.
* Für Radwege von unter sechs Kilometern Länge, die durch kein geschütztes Gebiet führen, ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr nötig.
* Ersatzneubauten, Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen brauchen kein Planfeststellungsverfahren mehr, wenn die Änderungen an den Straßen und Brücken rein konstruktive Anpassungen an aktuelle Regelwerke (besonders Sicherheits- und Verkehrsbedürfnisse) betreffen.
Datum: 2021-03-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/verkehrsminister-hendrik-wuest-legt-infrastrukturpaket-ii-zur;
Themen: Infrastrukturpaket
# ?, Planungsbeschleunigung
# ?, Teil des Infrastrukturpakets
# ?, Verbändeanhörung
# ?, 24/7-Baustellen
# ?, Linienbestimmungsverfahren
# ?, andere Kernpunkte
# ?, erforderliche Planfeststellungsverfahren
# ?, erhebliche Veränderungen
# ?, Beschleunigung
# ?
18. ++ (SEM)
Durch die Spezialisierung können Richterinnen und Richter wirtschaftsrechtliche Verfahren schnell und effizient fördern und damit noch besser Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Wirtschaftsverkehr gewährleisten.
"
Nach dem Justizstandort-Stärkungsgesetz können die Länder durch Rechtsverordnung Senate bei einem Oberlandesgericht einrichten, die in bestimmten wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert ab 500.000 Euro erstinstanzlich angerufen werden und in der Lage sind, das Verfahren vollständig in englischer Sprache zu führen (Commercial Court).
Das Gesetz ermöglicht außerdem, bestimmte wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten, die in die Zuständigkeit der Landgerichte fallen, an ausgewählten Landgerichten ebenfalls vollständig in englischer Sprache zu führen (Commercial Chambers).
Das Gesetz ermöglicht außerdem, bestimmte wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten, die in die Zuständigkeit der Landgerichte fallen, an ausgewählten Landgerichten ebenfalls vollständig in englischer Sprache zu führen (Commercial Chambers).
Nordrhein-Westfalen setzt den durch das Justizstandort-Stärkungsgesetz eingeräumten Spielraum zum frühestmöglichen Zeitraum um: Im April 2025 wird beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein Commercial Court eingerichtet, der über Streitigkeiten aus Unternehmenstransaktionen, Gesellschaftsrecht, Baurecht und Versicherungsrecht ab einem Streitwert von 500.000 Euro entscheidet, wenn Unternehmen sich auf das Oberlandesgericht als erste Instanz einigen.
An den Landgerichten Düsseldorf, Bielefeld, Essen und Köln nehmen daneben neue Commercial Chambers ihre Arbeit auf, an denen wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten aus den genannten Bereichen bereits ab einem Streitwert von mehr als 5.000 Euro verhandelt werden, wenn die Parteien Englisch als Verfahrenssprache wählen.
Zugleich wird die an diesen Standorten bereits vorhandene, streitwertabhängige Spezialisierung für das Recht der erneuerbaren Energien (Landgerichte Bielefeld und Essen), Streitigkeiten aus dem Bereich der Informationstechnologie (Landgericht Köln) und aus Unternehmenstransaktionen (Landgericht Düsseldorf) ausgebaut, soweit auch diese Verfahren englischsprachig geführt werden sollen.
Datum: 2025-03-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/justiz-nordrhein-westfalen-fuehrt-commercial-court-und-commercial-chambers-ein;
Themen: Justizstandortstärkungsgesetz
# ?, Streitwert
# ?, Courts
# ?, spezialisierte Wirtschaftsgerichte
# ?, wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten
# ?, Oberlandesgericht
# ?, Englisch
# ?, Verordnung
# ?, optimale Prozessbedingungen
# ?, spezialisierte Justiz
# ?
19. ++ (SEM)
Er ist bereits seit mehr als 28 Jahren Mitglied des Anwaltsgerichtshofs und seit dem 1. Dezember 2015 dessen Präsident und Vorsitzender des 1. Senats.
Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach dankte ihm ausdrücklich für sein tatkräftiges und verdienstvolles Wirken für das anwaltliche Berufsrecht und würdigte seine Bereitschaft, diese Arbeit für weitere fünf Jahre fortzusetzen.
Der bei dem Oberlandesgericht in Hamm angesiedelte Anwaltsgerichtshof ist das für die Entscheidung berufsrechtlicher Fragen der Anwaltschaft in Nordrhein-Westfalen zuständige oberste Landesgericht.
Er ist mit 13 anwaltlichen und sechs richterlichen Mitgliedern besetzt, die sich auf zwei Senate verteilen.
Er ist mit 13 anwaltlichen und sechs richterlichen Mitgliedern besetzt, die sich auf zwei Senate verteilen.
Der 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs wird im Wesentlichen erstinstanzlich tätig in den sog. verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen.
Der 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs wird im Wesentlichen erstinstanzlich tätig in den sog. verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen.
Der 2. Senat verhandelt in zweiter Instanz Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtes in anwaltlichen Disziplinarsachen.
Datum: 2025-08-05;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/dritte-amtszeit-fuer-rechtsanwalt-peter-lungerich-als-praesident-des;
Themen: Wiederbestellung
# ?, Präsident des Anwaltsgerichtshofs
# ?, Anwaltsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen
# ?, Justiz
# ?, Senat des Anwaltsgerichtshofs
# ?, anwaltliche Disziplinarsachen
# ?, anwaltliches Berufsrecht
# ?, berufsrechtliche Fragen
# ?, verwaltungsrechtliche Anwaltssachen
# ?, Berufungen
# ?
20. ++ (SEM)
30. September 2025 Der Justizminister am Rednerpult während der Pressekonferenz Foto: Land NRW / Martin Götz
Minister Dr. Benjamin Limbach hat dem Landeskabinett am Dienstag, 30. September, eine Evaluation der Verordnung über die verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeiten für Rechtstreitigkeiten nach dem Asylgesetz vorgelegt.
Die Ergebnisse der Evaluation mit Stand vom 30. Juni 2025 zeigen, dass die Maßnahmen zur Beschleunigung von Asylverfahren bei den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen erfolgreich sind.
Justiz
Minister Dr. Benjamin Limbach hat dem Landeskabinett am Dienstag, 30. September, eine Evaluation der Verordnung über die verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeiten für Rechtstreitigkeiten nach dem Asylgesetz vorgelegt.
Die Ergebnisse der Evaluation mit Stand vom 30. Juni 2025 zeigen, dass die Maßnahmen zur Beschleunigung von Asylverfahren bei den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen erfolgreich sind.
Die Dauer der Asylverfahren konnte von durchschnittlich 16,4 Monaten im zweiten Quartal 2024 auf 12,2 Monate im zweiten Quartal 2025 reduziert werden.
In den Asylkammern, die ausschließlich neue Asylverfahren bearbeiten, konnten die Verfahrenslaufzeiten so stark verkürzt werden, dass das gerichtliche Asylverfahren in erster Instanz innerhalb von zwei bis drei Monaten abgeschlossen werden konnte.
In anderen Kammern wird deutlich, dass auch bei Einbeziehung von Altverfahren eine deutliche Verkürzung von Verfahrenslaufzeiten erreicht werden kann.
Minister Dr. Limbach: "Die mit der Verordnung erzielte Spezialisierung der Verwaltungsgerichte auf bestimmte Herkunftsstaaten und die gezielte personelle Verstärkung hat zu einer deutlichen Beschleunigung der Verfahrensdauer in Asylverfahren geführt.
Datum: 2025-09-30;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/massnahmen-zur-beschleunigung-der-verwaltungsgerichtlichen-asylverfahren;
Themen: verwaltungsgerichtliche Asylverfahren
# ?, erfolgreiche Maßnahmen
# ?, Pressekonferenz
# ?, Rednerpult
# ?, verwaltungsgerichtliche Zuständigkeiten
# ?, Altverfahren
# ?, Verfahrenslaufzeiten
# ?, neue Asylverfahren
# ?, Verordnung
# ?, Asylsachen
# ?
21. ++ (SEM)
Die Eilverfahren beziehen sich auf parallel oder zuvor eingereichte Klagen und wurden mit dem Ziel eingereicht, die aufschiebende Wirkung der beklagten Zuweisungsentscheidungen des Landes bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu erwirken.
Die Klagefrist ist abgelaufen.
Die Klagefrist ist abgelaufen.
Von den 72 Eilverfahren sind bislang 45 Verfahren erstinstanzlich von den Verwaltungsgerichten zugunsten des Landes entschieden worden, weitere 17 ganz oder teilweise zugunsten von Krankenhäusern.
Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster als nächster Instanz sind bisher insgesamt 40 Beschwerden gegen diese Eilentscheidungen eingelegt worden, davon sechs durch das Land Nordrhein-Westfalen.
14 Beschwerden wurden bisher zugunsten des Landes entschieden, vier ganz oder teilweise zugunsten der Krankenhäuser.
14 Beschwerden wurden bisher zugunsten des Landes entschieden, vier ganz oder teilweise zugunsten der Krankenhäuser.
Bezüglich der Hauptverfahren liegen noch keine Urteile vor.
Datum: 2025-12-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/zum-1-januar-2026-neue-krankenhausplanung-fuer-nordrhein-westfalen-tritt;
Themen: Beispiel
# ?, Verwaltungsgerichte
# ?, Krankenhauslandschaft
# ?, Grundversorgung
# ?, neue Krankenhausplanung
# ?, Endoprothetik
# ?, Großteil von Regelungen
# ?, Doppelvorhaltungen
# ?, Mehrfachvorhaltungen
# ?, Einzelförderung
# ?
22. ++ (SEM)
Das Kabinett des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf eines Gesetzes für eine moderne, bürgernahe und zukunftsfähige Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen beschlossen und die Verbändeanhörung eingeleitet.
Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen folgende strukturelle Änderungen in der Arbeitsgerichtsbarkeit vor:
* In der ersten Instanz werden in den nächsten fünf Jahren die bislang 30 oft sehr kleinen Arbeitsgerichte in mehreren Schritten zu 15 starken Standorten zusammengefasst.
* In der zweiten Instanz werden die bislang drei Landesarbeitsgerichte zu zwei Landesarbeitsgerichten in Hamm und Düsseldorf zusammengeführt.
* Durch drei auswärtige Kammern und Gerichtstage an 18 weiteren Orten bleibt die Arbeitsgerichtsbarkeit in der Fläche präsent und ist so auch künftig an insgesamt 38 Standorten landesweit für die Menschen gut erreichbar.
Datum: 2026-02-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-den-entwurf-eines-gesetzes-fuer-eine-moderne-buergernahe-und;
Themen: Kabinettpressekonferenz
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23. ++ (SEM)
Ziel der Reform ist es, durch größere Einheiten die Funktionsfähigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit angesichts des demografischen Wandels und der fortschreitenden Digitalisierung langfristig zu sichern.
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen reagiert mit den Strukturänderungen auf den Bedarf an robusteren Verwaltungsstrukturen in der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen reagiert mit den Strukturänderungen auf den Bedarf an robusteren Verwaltungsstrukturen in der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen vor, in den kommenden fünf Jahren die bislang oft sehr kleinen Arbeitsgerichte in mehreren Schritten zu größeren, zukunftsfähigen Standorten zusammenzuführen.
In der zweiten Instanz werden die bisherigen drei Landesarbeitsgerichte auf zwei Bezirke konzentriert.
Neben dem unverändert bestehenden und für Westfalen-Lippe zuständigen Landesarbeitsgericht Hamm werden die Landesarbeitsgerichte Düsseldorf und Köln zu einem Rheinischen Landesarbeitsgericht zusammengefasst.
Neben dem unverändert bestehenden und für Westfalen-Lippe zuständigen Landesarbeitsgericht Hamm werden die Landesarbeitsgerichte Düsseldorf und Köln zu einem Rheinischen Landesarbeitsgericht zusammengefasst.
Zugleich bleiben Bürgernähe und ein niederschwelliger Zugang zum Rechtsschutz Kernmerkmale der Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen, denn sie wird auch zukünftig noch immer an 39 Standorten erreichbar sein.
Datum: 2026-04-14;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-bringt-reform-fuer-eine-moderne-buergernahe-und;
Themen: Reform
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24. ++ (IR)
Sollte die Stadt Lünen klagen, wird der Grunderwerb voraussichtlich bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung zurückgestellt.
Das kann bei einem Gang durch die Instanzen mehrere Jahre dauern.
Datum: 2015-06-30;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/errichtung-einer-neuen-massregelvollzugsklinik-fuer-den-landgerichtsbezirk-dortmund;
Themen: positiver Bauvorbescheid
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25. ++ (IR)
Das Problem besteht in erster Linie für das behördliche Verfahren, allerdings können auch die hieran anschließenden gerichtlichen Verfahren viel Zeit beanspruchen.
Daher sieht der Gesetzentwurf für bestimmte Streitigkeiten, nämlich solche, die besonders bedeutsame Planfeststellungsverfahren im Straßen-, Wasserkraftwerks- und Bergbaubereich betreffen, zukünftig eine erstinstanzliche Zuständigkeit der Landesobergerichte vor, so dass im Ergebnis eine Instanz eingespart wird.
Datum: 2019-05-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/breite-bundesratszustimmung-fuer-eine-reform-der-verwaltungsgerichtsordnung;
Themen: Bundesrat
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26. ++ (IR)
Neben der parlamentarischen Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium und die G 10-Kommission hat nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht auch die gerichtliche Kontrolle in den Fokus gerückt.
Wir erkennen diese wichtige Funktion der Kontrolle des Verfassungsschutzes an und wollen diese stärken, indem für die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils in der Regel ein Einzelrichter als Vorinstanz vorgesehen und die G 10-Kommission gestärkt wird.
Datum: 2024-09-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nach-solingen-landesregierung-beschliesst-umfassendes-paket-zu-sicherheit;
Themen: umfassendes Maßnahmenpaket
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27. ++ (IR)
Staatssekretärin Dr. Daniela Brückner dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre erfolgreiche Arbeit: "Die elektronische Akte beschleunigt und vereinfacht die arbeitsgerichtlichen Verfahren schon jetzt, weit vor dem gesetzlichen Stichtag am 1. Januar 2026.
In der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist bereits im vollständigen Instanzenzug in allen Zivilsachen, also an sämtlichen 129 Amts-, 19 Land- und drei Oberlandesgerichten in Nordrhein-Westfalen, die elektronische Akte führend.
Datum: 2023-06-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/elektronische-akte-bei-der-nordrhein-westfaelischen-arbeitsgerichtsbarkeit;
Themen: elektronische Akte
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