1. +++ (SEM)

Oberstaatsanwalt Andreas Stüve und Leitender Oberstaatsanwalt Falk Schnabel erläutern die Vereinbarung:
"Die Schwerpunktstaatsanwaltschaften werden eingreifen, wenn in einem Verfahren besonderen Umfangs aus dem Bereich der Organisierten (Wirtschafts-)Kriminalität zusätzlich einer oder mehrere der nachfolgenden Indikatoren gegeben sind:
* bestehende oder aufgrund der Gesamtumstände des Verfahrens zu erwartende Zuständigkeiten mehrerer Staatsanwaltschaften innerhalb und ggfs. auch außerhalb Nordrhein-Westfalens aufgrund vorwiegend überregionaler Tatbegehungen bzw. einer überwiegend überregionalen OK-Struktur,
* eine einzelne Tat oder mehrere Taten innerhalb eines Bezirks einer Staatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen zeichnen sich aufgrund ihrer Schwere einzeln oder in ihrer Gesamtheit oder wegen der hinter der Tat bzw. Taten stehenden OK-Struktur besonders aus,
* es sind im Laufe der Ermittlungen besonders umfassende und komplexe Finanzermittlungen und vorläufige Maßnahmen der Vermögensabschöpfung zu erwarten.

Datum: 2020-09-09; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-biesenbach-stellt-zentral-und-ansprechstelle-fuer-die-verfolgung;
Themen: organisierte Straftaten # ?, Zentralstelle # ?, Verfolgung # ?, Ansprechstelle # ?, organisierte Kriminalität # ?, Justiz von Nordrhein-Westfalen # ?, Drogenbanden # ?, Gesamtumstände des Verfahrens # ?, Lauf von Ermittlungen # ?, Recht für Vermögensabschöpfung # ?