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"Die jetzt geplanten Neuregelungen helfen uns enorm weiter, wenn es darum geht, Baubedarfe prompt und einfach umzusetzen", so Minister Dr. Optendrenk.
"So leistet Nordrhein-Westfalen seinen Beitrag zu einer zukunftsfähigen Verteidigung Deutschlands."
Die mit dem Gesetzentwurf vorgelegten Änderungen berücksichtigen unter anderem die Rahmenrichtlinie Gesamtverteidigung (RRGV), die die von Seiten der Bundesregierung vorgesehene Ausrichtung der deutschen Sicherheitspolitik enthält.
Gegenstand der beabsichtigten Änderungen im Bauordnungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen und im Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen:
* Anlagen, die der Landes- oder Bündnisverteidigung dienen, werden gänzlich bauordnungsrechtlich verfahrensfrei gestellt.
Datum: 2026-01-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/fuer-die-sicherheit-und-verteidigungsfaehigkeit-unseres-landes-neue;
Themen: Infrastrukturvorhaben
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