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Gleichzeitig werden die Landgerichte von Fällen entlastet, die sie im laufendem Alltagsgeschäft kaum zeitgerecht abarbeiten können.
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Um den besonderen Anforderungen großer Wirtschaftsstreitigkeiten im Verfahrensablauf besser gerecht zu werden, sieht der Gesetzentwurf für das Direktverfahren bei den Oberlandesgerichten auch effektivere Möglichkeiten zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie die Möglichkeit von Wortprotokollen vor.
Biesenbach: "Mit dem Gesetz möchten wir erreichen, dass wirtschaftsrechtliche Großstreitigkeiten, die in den letzten Jahren eher vor privaten Schiedsgerichten oder im Ausland verhandelt wurden, vermehrt wieder vor staatlichen Gerichten in Deutschland landen.
Als Justizminister des größten Bundeslandes werde ich alles daran setzen, dass unser Rechtsstaat und unsere Gerichte die Rechtsprechung im Wirtschaftsrecht weiter prägen und keinesfalls schleichend "aus der Hand geben".

Datum: 2021-05-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/justizminister-biesenbach-will-gerichte-wirtschaftsstreitigkeiten-staerken;
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