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Zugleich macht der Erlass klar: Friedhofsträger dürfen, sobald die Zertifizierungsstellen anerkannt sind und die Lieferbetriebe überprüft haben, die Aufstellung von Grabmälern und Grabeinfassungen aus Naturstein, die aus den genannten Ländern stammen, nur noch dann zulassen, wenn diese über ein entsprechendes Zertifikat verfügen.
Minister Laumann erklärt zu dem heutigen Beschluss des Kabinetts: "Das Aufstellungsverbot für Grabsteine, die aus den schlimmsten Formen der Kinderarbeit stammen, ist bereits im Mai 2015 in Kraft getreten.
Wir machen nun Nägel mit Köpfen und sorgen dafür, dass aus der Gesetzestheorie endlich gelebte Praxis wird.
Die Menschenwürde ist unantastbar.
Das muss erst recht mit Blick auf das Problem der Kinderarbeit gelten.

Datum: 2018-09-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kampf-gegen-kinderarbeit-landesregierung-beschliesst-runderlass-zur-zertifizierung;
Themen: Grabsteine # ?, Kinderarbeit # ?, Runderlass # ?, hinreichende Wahrscheinlichkeit # ?, Kabinett # ?, Aufstellungsverbot # ?, Gesetzestheorie # ?, NRW-Bestattungsgesetz # ?, Rechtsvorschrift # ?, Zertifizierungspflicht # ?