1. +++ (SEM)

Bislang sieht das Gesetz lediglich die Möglichkeit vor, dass Gerichte nur im Einzelfall Anordnungen treffen können, nicht jedoch ein grundsätzliches Verschleierungsverbot vor Gericht.
Das Verbot soll für Parteien, Zeugen und andere am Verfahren beteiligte Personen gelten.
Peter Biesenbach: "Wenn einem Zeugen der Schweiß auf der Stirn steht oder die Gesichtszüge entgleiten, müssen Richter das bei der Bewertung einer Aussage berücksichtigen können.
Ohne Mimik und Gestik ist eine Aussage wenig bis gar nichts wert.
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Datum: 2018-09-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/keine-gesichtsverhuellung-im-gerichtssaal;
Themen: Verbot # ?, Gerichtssaal # ?, Gestik # ?, Mimik # ?, Bundesrat # ?, Justiz # ?, Aussage # ?, Gesichtsverhüllungen # ?, Gesichtszüge # ?, Schweiß # ?