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Dieses hat im März als erstes Jobcenter in Nordrhein-Westfalen eine Rahmenvereinbarung zur Verbesserung der beruflichen Chancen von Arbeitsuchenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen unterzeichnet.
Dieser Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit und der kommunalen Spitzenverbände sind mittlerweile 44 weitere Jobcenter beigetreten.
Die Jobcenter haben sich zu konkreten Maßnahmen verpflichtet, die vom Bau einer rollstuhlgerechten Eingangszone im Jobcenter über die Einführung von Gesundheitsmodulen bei Fördermaßnahmen bis hin zur Sensibilisierung der Mitarbeiter für die Belange behinderter Menschen reichen.
"Auch wenn die Zahl der schwerbehinderten Menschen in Beschäftigung ansteigt, haben wir nach wie vor keine echte Chancengerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt", so Laumann: "Wir verkennen systematisch die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft dieser Menschen.
Sie stehen im Betrieb genauso ihren Mann oder ihre Frau wie andere, nichtbehinderte Beschäftigte.

Datum: 2018-12-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/inklusion-ist-eine-frage-der-haltung;
Themen: Frage der Haltung # ?, Schwerbehinderung # ?, berufliche Chancen # ?, Jobcenter in Nordrhein-Westfalen # ?, gesundheitliche Beeinträchtigungen # ?, Beschäftigung # ?, Inklusion # ?, Gesundheitsmodule # ?, Vermittlung von Menschen # ?, nichtbehinderte Beschäftigte # ?