1. +++ (SEM)

Der Vereinbarung liegt ein gemeinsames Menschenbild zugrunde, das die Verschiedenheit von Menschen als normal und als Bereicherung des menschlichen Lebens sowie des Zusammenlebens von Menschen sieht.
Dies entspricht auch den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Mit dem Beitritt erklären sich die Akteure in den Werkstätten damit einverstanden, dass sie binnen eines Jahres den Prozess für die Erarbeitung eines gemeinsamen Leitbildes, eines Gewaltpräventions- und Qualitätssicherungskonzeptes beginnen - sofern diese noch nicht vorhanden sind.
Sollten Konzepte bereits vorhanden sein, so sind diese auf erforderliche Ergänzungen hin zu überprüfen und entsprechend zu ergänzen beziehungsweise zu überarbeiten.

Datum: 2020-08-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-qualitaetssicherung-und-gewaltpraevention-werkstaetten-fuer;
Themen: Unterzeichner # ?, Werkstattgeschäftsführungen # ?, Werkstatträte in Nordrhein-Westfalen # ?, Beitritt # ?, nordrhein-westfälische Werkstätten # ?, zusätzliche Herausforderungen # ?, Vereinbarung # ?, Behinderung # ?, Coronaviruspandemie # ?, Gewaltpräventionssicherungskonzept # ?