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23. März 2021 Portraitfoto Foto: Land NRW / Ralph Sondermann
Anlässlich der heute von IT.NRW veröffentlichten Gewerbesteuerausfälle der Kommunen in Nordrhein-Westfalen sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: "Die Zahlen von IT.NRW sind richtig, aber richtiger ist:
In den Zahlen fehlt der Gewerbesteuerausgleich der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und des Bundes in Höhe von 2,72 Milliarden Euro.
Nimmt man beide Zahlen zusammen, steigen die Erträge der Kommunen sogar leicht von 12,8 Milliarden Euro in 2019 auf 13 Milliarden Euro.
Damit ist das Loch im Eimer nicht mit Stroh, sondern mit Geld gestopft worden.
Datum: 2021-03-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-272-milliarden-euro-stopfen-das-finanzielle-loch-bei;
Themen: 2 Zahlen
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2. +++ (SEM)
Jetzt kommt es auf die verbleibenden Wochen bis zum 30. September 2022 an, ob dies so bleibt.
Zugleich verzeichnen zahlreiche Städte und Gemeinden Gewerbesteuereinnahmen, die deutlich über den Corona-Jahren 2020 und 2021 liegen", so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
Während das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund in 2020 den Städten und Gemeinden rund 2,72 Milliarden Euro zusätzlich für Gewerbesteuerausgleiche gezahlt haben und die Landesregierung die Gemeindefinanzierung 2021 und 2022 noch aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes Nordrhein-Westfalen gestützt hat, sind vergleichbare Maßnahmen mit der Gemeindefinanzierung 2023 nicht vorgesehen.
Ministerin Ina Scharrenbach: "Angesichts großer Unsicherheiten wie der weiteren Entwicklung der Inflation und der Zinsen, möglichen steuerlichen Entlastungspaketen für Bürger und Unternehmen, den Auswirkungen des Ukraine-Krieges, nachhaltig gestörte Lieferketten sowie weiterer Entwicklungen beim Mega-Thema Energie, wird den Kommunen und der Kommunalpolitik empfohlen, etwaige höhere Zuweisungen aus der Gemeindefinanzierung 2023 auf die Seite zu legen und damit im eigenen kommunalen Haushalt Vorsorge zu treffen."
Die ermittelten Zuweisungsbeträge basieren zunächst auf den Einnahmeerwartungen des Landes Nordrhein-Westfalen nach der Mai-Steuerschätzung 2022 und sind nicht endgültig, da sich die Referenzperiode für den Steuerverbund auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 bezieht.
Datum: 2022-08-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-gemeindefinanzierung-2023-landesregierung-nordrhein;
Themen: Gemeindefinanzierungsgesetz
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