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Mit der Bundesratsinitiative fordert NRW die Bundesregierung auf, endlich von der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) verankerten Verordnungsermächtigung für eine Mieterstromverordnung Gebrauch zu machen.
Diese Ermächtigung sieht vor, dass Betreiber von Solarstromanlagen eine verringerte EEG-Umlage für Strom aus ihrer Anlage zahlen müssen, wenn die Solaranlage auf, an oder in einem Wohngebäude installiert ist und wenn der Strom zur Nutzung innerhalb des Gebäudes an Mieterinnen und Mieter geliefert wird.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten, die Beseitigung von Hemmnissen im Körperschafts- und Gewerbesteuergesetz zu prüfen.
Das Bundeswirtschaftsministerium selbst hat eine Untersuchung veröffentlicht, die der Solarenergie in Deutschland großes Potenzial bescheinigt.
Bis zu 3,8 Millionen Mietwohnungen könnten theoretisch mit Sonnenenergie versorgt werden, das entspräche fast einem Fünftel aller Mietwohnungen in der Bundesrepublik.
Datum: 2017-02-09;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-bundesregierung-soll-solarstrom-fuer-mietwohnungen-ermoeglichen;
Themen: Mietshausdächer
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