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Die vereinfachten Regeln sollen einen weiteren Anstieg der Zahl der Anlagen bewirken.
Die Vereinfachungsregelung gilt für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen wurden.
Auf schriftlichen Antrag (in Papierform, über das Elster-Portal oder via E-Mail mittels einer elektronischen Signatur) wird danach ohne weitere Prüfung unterstellt, dass die entsprechenden Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerke nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden und damit letztlich eine einkommensteuerlich unbeachtliche Tätigkeit vorliegt.
Einkünfte aus solchen Anlagen müssen sodann in Einkommensteuererklärungen nicht mehr angegeben werden.
Schon im Herbst vergangenen Jahres hatte sich Nordrhein-Westfalen dafür eingesetzt, dass eine Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen mit dem Jahressteuergesetz 2020 umgesetzt wird.
Datum: 2021-06-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/steuerentlastungen-fuer-besitzer-von-200000-photovoltaik-anlagen-nordrhein;
Themen: Fotovoltaikanlagen
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