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Mit Inkrafttreten des Restrukturierungsgesetzes am 17. Juli 2022 ist es möglich, dass Verfahren auf Antrag eines Schuldners auch öffentlich geführt werden.
Die öffentliche Führung ermöglicht es, dass auch Gläubigerinnen und Gläubiger von dem Restrukturierungsverfahren Kenntnis nehmen können, die durch die Schuldnerin oder den Schuldner nicht eigens einbezogen worden sind.
Mit dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) wurde ein Rechtsrahmen zur Ermöglichung insolvenzabwendender Sanierungen geschaffen.
Dieser soll es Unternehmen erlauben, sich auf der Grundlage eines von den Gläubigern mehrheitlich angenommenen Restrukturierungsplans zu sanieren und damit eine Insolvenz zu vermeiden.

Datum: 2022-07-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/schuldnerportal-geht-den-start;
Themen: Restrukturierungsgesetz # ?, Anbindung # ?, Justiz von Nordrhein-Westfalen # ?, Gläubigerinnen # ?, Restrukturierungsrahmen # ?, Restrukturierungsverfahren # ?, Sanierungsrecht # ?, Schuldnerinnen # ?, Schuldnerportal # ?, Stabilisierungsrahmen # ?