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Spielerinnen und Spieler, die etwa spielsüchtig oder spielsuchtgefährdet sind, können hier eingetragen werden und sind dadurch von allen Glücksspielangeboten ausgeschlossen.
Der neue Staatsvertrag bietet daneben die Grundlage für einen besseren Vollzug gegen verbleibende illegale Angebote.
So wird mit der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle/Saale eine neue zentrale Behörde installiert, die nicht nur die erlaubten Angebote im Internet überwachen, sondern auch Schritte gegen illegale Anbieter unternehmen wird.
Der Staatsvertrag bietet hierzu erweiterte Möglichkeiten, wie beispielsweise Testspiele und Testkäufe durchzuführen oder IP-Adressen zu blocken.
Die bundesweit gültigen Erlaubnisse für virtuelle Automatenspiele und Online-Poker werden ab dem 1. Juli 2021 übergangsweise durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erteilt.

Datum: 2021-04-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/klare-rahmenbedingungen-fuer-online-gluecksspiel-mehr-spielerschutz-durch-strenge;
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