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Da das Oberverwaltungsgericht eine unzulässige Ungleichbehandlung darin gesehen hat, dass Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte ab dem 8. März ohne diese Beschränkungen öffnen durften, gelten die Pflicht zur Terminvereinbarung und die 40qm-Begrenzung mit der jetzt geänderten Verordnung auch für diese Geschäfte.
Minister Laumann: "Die Landesregierung setzt die Maßgaben des Gerichts konsequent um.
Damit werden aus Gleichheitsgründen auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkten Terminvereinbarungslösungen vorgesehen.
Wichtig ist, dass das Gericht grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen erneut bestätigt hat.
Alles Weitere ist nach der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz zu entscheiden.

Datum: 2021-03-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-setzt-ovg-urteil-konsequent-um;
Themen: Außervollzugsetzung von Beschränkungen # ?, Oberverwaltungsgericht # ?, OVG-Urteil # ?, Personenbegrenzung # ?, Kundin # ?, Einzelhandel # ?, Kunde # ?, Geschäfte # ?, Gericht # ?, Gleichheitsgründe # ?