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Mit jeder weiteren Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns reduzieren sich diese Stunden.
Konnten geringfügig Beschäftigte im Januar 2015 noch knapp 53 Stunden im Monat zum damals geltenden Mindestlohn von 8,50 Euro arbeiten, sind es seit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahre 2017 auf 8,84 Euro nur noch rund 51 Stunden.
Die Bundesratsinitiative sieht auch vor, die Gleitzone für den Niedriglohnbereich, in der Arbeitnehmer geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, von 850 Euro auf 1.300 Euro zu erhöhen.
Dies entspricht der Regelung im sogenannten Rentenpaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Der nordrhein-westfälische Gesetzentwurf sieht allerdings vor, diese Grenze ebenfalls entsprechend der Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns zu dynamisieren.

Datum: 2018-10-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/entgeltgrenze-bei-minijobbern-nordrhein-westfalen-startet-bundesratsinitiative;
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