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Das NRW-Soforthilfeprogramm Corona für Kleinstunternehmerinnen, Kleinstunternehmer und Solo-Selbstständige wird auch von Landwirtschaft und Gartenbau benötigt.
Nach Stand 20. April 2020 wurden insgesamt 2.512 Zuschüsse aus Landwirtschaft und Gartenbau beantragt, von denen 1.977 Anträge mit einer Höhe von insgesamt rund 21 Millionen Euro bereits bewilligt wurden.
Dabei entfielen auf die Größenklasse bis fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (9.000 Euro Soforthilfe) 1.647 Anträge mit einer Summe von 14.823.000 Euro;
auf die Größenklasse bis zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (15.000 Euro Soforthilfe) 200 Anträge mit einer Summe von 3.000.000 Euro sowie auf die Größenklasse bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (25.000 Euro Soforthilfe) 130 Anträge mit einer Summe von 3.250.000 Euro.
Bezogen auf die Gesamtzahl von 31.200 Betrieben der Landwirtschaft und des Gartenbaus haben damit etwa acht Prozent der Betriebe einen Antrag auf Soforthilfe gestellt.

Datum: 2020-04-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/21-millionen-euro-soforthilfen-fuer-landwirtschaft-und-gartenbau-nordrhein;
Themen: Größenklasse # ?, Kleinstunternehmerinnen # ?, NRW-Soforthilfeprogramm # ?, Soforthilfen # ?, Soloselbstständige # ?, Landwirtschaftsministerium # ?, Abnehmerin # ?, Liquiditätsbedarf von Betrieben # ?, Schnittblumenbereich # ?, Sonderkulturen # ?