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Vor diesem Hintergrund begrüßt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, dass sich die Apothekerverbände und Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen auf einfache Verfahren zum Austausch wirkgleicher Arzneimittel verständigt haben.
So ist es aufgrund des aktuellen Versorgungsmangels derzeit möglich, dass die Apotheke ein wirkgleiches Medikament abgibt oder ein wirkgleiches Medikament selbst herstellt (sogenannte "Rezepturen"), ohne dass die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt eine neue Verordnung (auch "Rezept" genannt) ausstellen muss.
Einzige Voraussetzung in diesen Fällen: Die Apotheke muss aus Gründen der Therapiesicherheit, zum Beispiel mit Blick auf Unverträglichkeiten, zuvor noch einmal eine kurze Rücksprache mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt halten.
Ist dies erfolgt, können die wirkgleichen oder selbst hergestellten Arzneimittel auch ohne neue Rezeptausstellung mit den Krankenkassen abgerechnet werden.
Im Normalfall wäre hierfür eigentlich ein neues Rezept nötig.

Datum: 2023-05-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/versorgungsmangel-mit-arzneimitteln-erleichterungen-bei-der-ausstellung-von;
Themen: Apotheken # ?, einfache Verfahren # ?, Apothekerverbände # ?, Krankenkassen # ?, Arzneimittelproduktionen # ?, Gründe der Therapiesicherheit # ?, Versorgungsmangel von Medikamenten # ?, antibiotikahaltige Säfte # ?, kurze Rücksprache # ?, möglicher Versorgungsmangel # ?