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Umweltministerin Heinen-Esser äußert sich zum heutigen Urteil des EuGH zur Messung von Luftschadstoffen.
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
"Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Messung von Luftschadstoffen bestätigt uns in unserer Vorgehensweise, denn in Nordrhein-Westfalen wird die EU-Luftqualitätsrichtlinie von jeher so verstanden, dass eine Grenzwertverletzung auch an einer einzelnen Landesmessstelle Luftreinhaltemaßnahmen nach sich ziehen muss.
Damit unterstreicht das Urteil auch den hohen Stellenwert des Gesundheitsschutzes", so die Ministerin.
Ministerin Heinen-Esser weiter: "Die Positionierung der LANUV-Messstellen wurde im November vergangenen Jahres von einem externen Gutachter, dem TÜV Rheinland überprüft und nicht beanstandet.

Datum: 2019-06-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/umweltministerin-heinen-esser-zum-heutigen-urteil-des-eugh-zur-messung-von;
Themen: Luftschadstoffe # ?, Messung # ?, heutiges Urteil # ?, Grenzwertverletzung # ?, Landesmessnetz der Luftqualität # ?, einzelne Landesmessstelle # ?, großräumige Standorte # ?, Luftreinhaltemaßnahmen # ?, Messnetzplanung # ?, externer Gutachter # ?