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Als übliche prozessuale Vorsichtsmaßnahme hat das Land jetzt veranlasst, dass ein Teil der Waldbesitzenden, die früher an der kooperativen Holzvermarktung teilgenommen haben, im Zuge des laufenden Verfahrens förmlich über die Kartellklage informiert wird.
In der sogenannten "Streitverkündung" erhalten rund 800 Waldbesitzende (private Waldbesitzer, Waldgenossenschaften, Kommunen), die sich mit einem signifikanten Nettoumsatz an der damaligen Holzvermarktung beteiligt haben, in Kürze ein entsprechendes Schreiben, das vom zuständigen Landgericht zugestellt wird.
Wichtig ist: Der Großteil des Waldbesitzes in Nordrhein-Westfalen, der an der kooperativen Holzvermarktung teilgenommen hat, ist nicht von der "Streitverkündung" betroffen.
Im Zuge der "Streitverkündung" haben zudem die rund 800 Waldbesitzenden jetzt die Möglichkeit, sich an die Seite des Landes zu stellen, um gemeinsam in die weitere rechtliche Auseinandersetzung gegen die Sägewerke zu gehen.
Dazu sind sie aber nicht verpflichtet.

Datum: 2022-12-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gorissen-gemeinsam-mit-waldbesitzenden-gegen-unbegruendete-klage-der;
Themen: Sägewerke # ?, unbegründete Klage # ?, Maßnahmenpaket # ?, kooperative Holzvermarktung # ?, Kartellklage # ?, Unterstützung für Waldbauernschaft # ?, Antwortkatalog # ?, Einkommensmöglichkeiten # ?, Großteil des Waldbesitzes # ?, Instrument der Streitverkündung # ?