1. +++ (SEM)

Im Rahmen des zweiten Familienentlastungsgesetzes wird das Kindergeld pro Kind um 15 Euro pro Monat erhöht.
Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt auf insgesamt 4.194 Euro für jeden Elternteil, also 8.388 Euro unter anderem bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern.
Erhöhung des Grundfreibetrags
Der Grundfreibetrag, der die verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums sicherstellt, wird ab 2021 um 336 Euro auf 9.744 Euro angehoben, ab 2022 um weitere 240 Euro auf 9.984 Euro.
Bei einem Ledigen werden so im kommenden Jahr erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.744 Euro Steuern fällig.

Datum: 2020-12-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/das-jahr-2021-bringt-verbesserungen-fuer-ehrenamtlich-taetige-firmen-und-familien;
Themen: Homeofficepauschale # ?, Verbesserungen # ?, Behinderungsgrad # ?, Pauschbetrag # ?, Restaurantdienstleistungen # ?, zahlreiche Veränderungen # ?, Grundfreibetrag # ?, Solidaritätszuschlag # ?, finanzielle Entlastungen # ?, Steuerfreibetrag # ?

2. +++ (SEM)

Bei Alleinerziehenden, die keine Arbeitnehmer sind oder die nicht die Steuerklasse II beantragt haben, können die Freibeträge bei der nächsten Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Mit dem Bundesgesetz sind heute weitere steuerliche Entlastungen in Kraft getreten.
Unter anderem sind der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 erhöht worden.
Diese Änderungen werden bei Arbeitnehmern automatisch und für 2015 beim Lohnsteuerabzug für die Dezemberabrechnung berücksichtigt.

Datum: 2015-07-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/hoehere-steuerentlastung-fuer-alleinerziehende-0;
Themen: Kind von Alleinerziehende # ?, nächste Einkommensteuererklärung # ?, zusätzlicher Freibetrag # ?, Steuerklasse # ?, weitere Kinder # ?, Kalenderjahr # ?, Bundesgesetz # ?, Steuererklärung # ?, Betrag # ?, Finanzamt # ?

3. +++ (IR)

Ein höherer Vermögens-Grundfreibetrag: Dabei geht es darum, unter welchen Voraussetzungen Leistungsberechtigte das Ersparte veräußern und vom Erlös den laufenden Lebensunterhalt bestreiten müssen.
Deswegen fordern wir einen höheren Vermögens-Grundfreibetrag in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Datum: 2020-11-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-hoeheren-vermoegens-grundfreibetrag-der-grundsicherung-fuer;
Themen: Leistungsberechtigte # ?, Wohneigentum # ?, Einführung der Grundsicherung # ?, Erwerbsaufstocker # ?, laufender Lebensunterhalt # ?, Erlös # ?, Arbeitsmarktpolitik # ?, Sozialpolitik # ?, positive Entwicklung # ?, Arbeitsministerinnen # ?