1. +++ (SEM)

Der Prozess zum Abbau des Gender Pay Gap wurde in Reaktion auf das Erscheinen des Gender-Reports 2019 ins Leben gerufen.
Dieser hatte empirisch nachgewiesen, dass verbeamtete, in Vollzeit tätige Professorinnen an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen im Durchschnitt monatlich 521 Euro brutto weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen.
Ursache für diese Verdienstlücke sind leistungsbezogene Entgeltbestandteile ("Leistungsbezüge"), die zusätzlich zu den gesetzlich festgelegten Grundgehältern gewährt und individuell zwischen den Hochschulleitungen und einzelnen Professorinnen beziehungsweise Professoren ausgehandelt werden.
Vor diesem Hintergrund haben die Hochschulleitungen, die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten und das Ministerium für Kultur und Wissenschaft auf partnerschaftlicher Basis über die Ursachen und Einflussfaktoren beraten und gemeinsam Lösungsansätze entwickelt, um dem Gender Pay Gap in Zukunft entgegenzuwirken.
Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der Universitäten, Professor Lambert T. Koch, sagte: "Die Universitäten sehen in der gemeinsamen Erklärung eine gute Grundlage für einen wirksamen Abbau der Einkommenslücke und werden die verabredeten Maßnahmen konstruktiv umsetzen.

Datum: 2022-04-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gender-pay-gap-landesregierung-und-hochschulen-nordrhein-westfalen-unterzeichnen;
Themen: Hochschulleitungen # ?, Entgeltungleichheit # ?, gemeinsame Erklärung # ?, Dialogprozess # ?, Kunsthochschulen # ?, Musikhochschulen # ?, Bleibeverhandlungen # ?, Einkommenslücke # ?, Verdienstlücke # ?, einzelne Professorinnen # ?

2. +++ (SEM)

Insgesamt ergibt sich dadurch ein Anstieg von 473 auf 917 Lehrkräfte (plus 444).
Das Schulministerium hat bei den Schulen zu Beginn des Schuljahres 2018/19 im Rahmen des zweiten umfassenden Maßnahmenpakets zur Verbesserung der Lehrerversorgung noch einmal intensiv für die Gewinnung von Pensionärinnen und Pensionären für den Schuldienst geworben.
Die Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung trotz eigentlichem Ruhestand für die Lehrkräfte wurden wesentlich attraktiver gestaltet: Lehrerinnen und Lehrer, die ihre Dienstzeit verlängern, erhalten nun einen Besoldungszuschlag in Höhe von zehn Prozent des monatlichen Grundgehalts.
Und auch die stundenweise Rückkehr aus dem Ruhestand ist gegenwärtig attraktiver als je zuvor, denn für Beamtinnen und Beamten ist die Hinzuverdienstgrenze ausgesetzt.
"Die Rückkehr in den Schuldienst ist für Pensionärinnen und Pensionäre attraktiv und die erfahrenen Lehrkräfte helfen spürbar dabei, den Lehrermangel zu lindern.

Datum: 2019-03-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-erfahrene-lehrkraefte-leisten-unschaetzbaren-beitrag-zur;
Themen: Schuldienst # ?, erfahrene Lehrkräfte # ?, unschätzbarer Beitrag # ?, Lehrermangel in Nordrhein-Westfalen # ?, tätige Lehrkräfte # ?, Lehrerversorgung # ?, Vollendung # ?, Erfahrung # ?, Eintritt # ?, Dienstzeit von Lehrkräften # ?

3. +++ (SEM)

5. Gewinnung von Pensionären für den Schuldienst durch Attraktivitätssteigerung
Lehrerinnen und Lehrer, die kurz vor der Pensionierung stehen, sollen motiviert werden, ihre Dienstzeit zu verlängern.
Wer auf dieses Angebot eingeht und den Höchstruhegehaltssatz bereits erreicht hat, soll zukünftig einen Besoldungszuschlag in Höhe von zehn Prozent des monatlichen Grundgehalts erhalten.
Und wer sich bereits im Ruhestand befindet, soll dafür gewonnen werden, stundenweise in den Schuldienst zurückzukehren.
Ministerin Gebauer: "Die Rückkehr in den Schuldienst ist jetzt attraktiver als je zuvor."

Datum: 2018-08-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-jede-lehrkraft-zaehlt;
Themen: Gesamtschulen # ?, Lehrerversorgung # ?, Maßnahmenpaket für Verbesserung # ?, Schuldienst # ?, Beamtenverhältnis # ?, Lehrkraft # ?, Seiteneinstieg # ?, Lehramt # ?, neues Schuljahr # ?, Sekundarstufe # ?

4. +++ (SEM)

2.
Bei verbeamteten Lehrerinnen und Lehrern, die über die Altersgrenze für den gesetzlichen Ruhestand hinaus weiter arbeiten möchten, erhöht sich der Ruhegehaltssatz entsprechend der verlängerten Dienstzeit.
Verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer, die zum Zeitpunkt der Verlängerung bereits den Höchstruhegehaltssatz erreicht haben, erhalten einen Besoldungszuschlag in Höhe von zehn Prozent des Grundgehalts.
3. Bewerberinnen und Bewerber, die über eine für den Lehrerberuf nützliche berufliche Vorerfahrung verfügen und als Lehrkräfte im Tarifbeschäftigtenverhältnis gewonnen werden sollen, kann durch Berücksichtigung dieser Vorerfahrung ein höheres Einstiegsgehalt geboten werden.
Diese Möglichkeit war bisher auf wenige Ausnahmetatbestände beschränkt und soll künftig erweitert werden.

Datum: 2017-02-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-wir-optimieren-die-lehrereinstellungen;
Themen: Maßnahmenpaket # ?, Haushalt # ?, Unterrichtsversorgung # ?, Sicherung # ?, Schuldienst # ?, Ganztagszuschlag # ?, Grundschule für Seiteneinstieg # ?, Musiken # ?, Ruheständler # ?, Spielraum für Kapitalisierung # ?

5. +++ (SEM)

Sie war notwendig geworden nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Die Neuordnung der Professorenbesoldung ist Teil des geplanten Dienstrechtsanpassungsgesetzes der Landesregierung.
Danach sollen die Grundgehälter der W-Professorinnen und Professoren um maximal 690 Euro angehoben werden.
Kultur und Wissenschaft Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung teilt mit:

Datum: 2012-12-05; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-schulze-auch-zukunft-soll-raum-fuer-leistungsbezuege-bei;
Themen: Neuordnung der Professorenbesoldung # ?, Grundgehälter # ?, Neuordnung der W-Besoldung # ?, Professorengehälter # ?, W-Professorinnen # ?, geplantes Dienstrechtsanpassungsgesetz # ?, Bundesverfassungsgericht # ?, Kabinett # ?, Schulze # ?, jeweilige Hochschule # ?

6. +++ (SEM)

Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen und Unterhaltsbeihilfen erhalten Sonderzahlungen in Höhe von einmalig 1.000 Euro und im Zeitraum von Januar bis Oktober 2024 in Höhe von monatlich 50 Euro.
Der erste Teil der Sonderzahlung wird im Januar 2024 ausgekehrt.
Zum 1. November 2024 werden die Grundgehälter um 200 Euro angehoben, zum 1. Februar 2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent.
Ministerpräsident Hendrik Wüst: "Der Tarifabschluss vom Wochenende enthält ein faires Ergebnis.
Ich freue mich, dass wir uns mit den Gewerkschaften zügig darauf verständigt haben, dieses Ergebnis 1:1 auf Beamtinnen und Beamten zu übertragen.

Datum: 2023-12-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifverhandlungen-fuer-den-oeffentlichen-dienst-der-laender-tarifergebnis-wird;
Themen: Beamtinnen # ?, 1-1-Ergebnisse # ?, Tarifergebnis # ?, Richterinnen # ?, leistungsfähiger öffentliche Dienst # ?, Dienst von Ländern # ?, Vorsitzende # ?, Rückgrat # ?, Abschluss # ?, 1-Übernahme # ?

7. +++ (SEM)

"
Statistiken belegen, dass Professoren bei gleicher Berufserfahrung, Aufgabe und Qualifikation besser bezahlt werden als ihre Kolleginnen.
Einkommensunterschiede kommen vor allem dann zustande, wenn über das Grundgehalt (W2/W3) hinaus in individuellen Verhandlungen mit den Hochschulen weitere Bezüge vereinbart werden.
Die Hochschulen gewähren solche Leistungsbezüge zum Beispiel für besondere Erfolge in Lehre und Forschung.
Auch wenn Hochschulen eine Person an sich binden möchten, entstehen Spielräume bei der Verhandlung von Leistungsbezügen.

Datum: 2025-04-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gleicher-verdienst-fuer-gleiche-arbeit-hochschulen-wollen-mehr-gerechtigkeit-bei;
Themen: Professorinnen # ?, geschlechtsspezifisches Einkommensgefälle # ?, ungleiche Bezahlung # ?, Musikhochschulen # ?, Erhebungen # ?, gemeinsame Erklärung # ?, Berufungsverhandlungen # ?, Ergebnisse der Leistungsbezügeverhandlung # ?, Gehaltsunterschiede # ?, Leistungsbezügeverhandlungen # ?

8. +++ (SEM)

Bereits mit dem Besoldungsanpassungsgesetz 2024/2025 hat Nordrhein-Westfalen das dem Besoldungsrecht zugrunde liegende Familienbild zum Mehrverdienermodell umgestellt.
Die Familienzuschläge wurden im Jahre 2022 auf die seinerzeitige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an den wohngeldrechtlichen Mietenstufen des Wohnorts ausgerichtet.
Die im Vorgriff auf den heutigen Gesetzentwurf vorgenommene Übertragung der Tarifeinigung mit einer Erhöhung der Grundgehälter um 3,36 Prozent statt der tarifvertraglich vereinbarten 2,8 Prozent hat sich als richtig erwiesen:
Sie stellt sicher, dass auch in den unteren Besoldungsgruppen der tarifvertragliche Mindestbetrag von 100 Euro erreicht wird und gleichzeitig innerhalb der Besoldungssystematik das Abstandsgebot zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen gewahrt bleibt.
Für das laufende Jahr 2026 sind deshalb nur noch geringfügige Anpassungen erforderlich.

Datum: 2026-09-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-nordrhein-westfalen-richtet-besoldungsrecht-strukturell-neu-aus;
Themen: Besoldungsrecht # ?, Grundgehälter # ?, verfassungsrechtliche Vorgaben # ?, Bundesverfassungsgericht für Beamtenbesoldung # ?, Medianäquivalenzeinkommen # ?, Mindestbesoldung # ?, wohngeldrechtliche Mietenstufen # ?, verfassungsrechtliche Anforderungen # ?, Kraft # ?, Gesetzgebungsverfahren # ?

9. +++ (SEM)

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Nachdem die 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst auf den Beamtenbereich von der Landesregierung bereits im Dezember des vergangenen Jahres beschlossen wurde, verständigten sich Ministerpräsident Hendrik Wüst, die stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur, Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk sowie Minister und Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski in einer weiteren Gesprächsrunde mit Vertretern von DBB, DGB und DRB und weiterer Gewerkschaften über die nächsten Umsetzungsschritte.
Im Fokus der Gespräche stand dabei insbesondere die geplante Anhebung der Grundgehälter für Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter zum 1. November 2024 um 200 Euro sowie die weitere Anhebung der Besoldung um 5,5 Prozent (insb. Grundgehälter, dynamisierte Zulagen, Familienzuschlag) zum 1. Februar 2025.
Versorgungsempfänger sollen eine entsprechende Erhöhung ihrer Versorgungsbezüge in Abhängigkeit ihres jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes erhalten.
Die Landesregierung wird hierzu nun ein Besoldungsanpassungsgesetz erarbeiten und im Anschluss in den Landtag einbringen.

Datum: 2024-03-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-und-gewerkschaften-klaeren-umsetzung-weiterer-details-der;
Themen: Details der Übertragung # ?, Tarifergebnis # ?, Beamtenbereich # ?, öffentlicher Dienst # ?, Umsetzung # ?, Beamtinnen # ?, Landesregierung # ?, 1-Übertragung # ?, Tarifabschluss # ?, Wort # ?

10. ++ (IR)

* Am 1. Dezember 2022 erfolgt eine lineare Erhöhung der regelmäßig an Anpassungen teilnehmenden Bezüge (insbesondere Grundgehälter und Familienzuschläge) um 2,8 Prozent.

Datum: 2022-01-05; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifabschluss-fuer-angestellte-der-laender-wird-eins-zu-eins-auf-beamtinnen-und;
Themen: Besoldungsanpassung # ?, erfolgreiches Gespräch # ?, Spitzengewerkschaften # ?, Angestellte des Lands # ?, Gewerkschaften # ?, nordrhein-westfälische Landesregierung # ?, Länder # ?, Rede # ?, öffentlicher Dienst # ?, rasche Übertragung # ?

11. ++ (IR)

* Am 1. Dezember 2022 erfolgt eine lineare Erhöhung der regelmäßig an Anpassungen teilnehmenden Bezüge (insbesondere Grundgehälter und Familienzuschläge) um 2,8 Prozent.

Datum: 2022-01-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/verbaendeanhoerung-zur-corona-sonderzahlung-und-besoldungserhoehung-fuer-beamte;
Themen: Verbändeanhörung # ?, Gesetzentwürfe # ?, Gesetzespaket # ?, dienstrechtliche Vorschriften # ?, Besoldungserhöhung # ?, Änderung # ?, persönlicher Einsatz # ?, Entwurf # ?, hervorragende Arbeit # ?, Übertragung # ?