1. +++ (SEM)

Hier müssen auch immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.
Ausnahme von der Testpflicht für geboosterte oder genesene Personen
Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.
Die Ausnahme gilt für alle Anwendungsbereiche von 2G+, also auch etwa für den Sport in Innenräumen.
Sie gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung.

Datum: 2022-01-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/aenderung-der-coronaschutzverordnung-ausnahmen-von-der-testpflicht-fuer;
Themen: zielgerichtete Umsetzung # ?, Lage der Coronaviruspandemie # ?, Pressebriefing # ?, kritische Infrastruktur # ?, Auffrischungsimpfung # ?, Gastronomie # ?, Testpflicht # ?, Hospitalisierungsinzidenz # ?, beaufsichtigter Selbsttest # ?, Maßnahmen # ?

2. +++ (SEM)

Sie sind hier:
1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Auffrischungsimpfungen drei Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung möglich
Auffrischungsimpfungen in Nordrhein-Westfalen drei Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung möglich
Landesregierung setzt Empfehlung der STIKO und Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz um

Datum: 2021-12-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/auffrischungsimpfungen-nordrhein-westfalen-drei-monate-nach-abschluss-der;
Themen: Grundimmunisierung # ?, Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz # ?, Empfehlung # ?, mögliche Auffrischungsimpfungen # ?, gestriger Tag # ?, Abschluss # ?, Arm # ?, Landesregierung # ?, Arbeit # ?, Foto # ?

3. +++ (SEM)

1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Gesundheitsministerium präzisiert Vorgaben zu Auffrischungsimpfungen
Gesundheitsministerium präzisiert Vorgaben zu Auffrischungsimpfungen
Mindestabstand zur Grundimmunisierung soll im Regelfall mindestens fünf Monate betragen / Vier Wochen Mindestabstand nur in Einzelfällen möglich
15. Dezember 2021 phb Impfen, Frau, Arm (2021) Foto: shutterstock.com / insta_photos
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat in einem weiteren Erlass die am Montag (13. Dezember 2021) genannten Vorgaben für die Kreise und kreisfreien Städte zur Fortführung der Auffrischungsimpfungen präzisiert:

Datum: 2021-12-15; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesundheitsministerium-praezisiert-vorgaben-zu-auffrischungsimpfungen;
Themen: Auffrischungsimpfungen # ?, Omikronvariante # ?, Mindestabstand # ?, Covid-19impfungen # ?, Impfabstand # ?, Impfantwort # ?, Impfstoffhersteller # ?, Untergrenze für Einzelfallentscheidungen # ?, immuninsuffiziente Personen # ?, mögliche Verkürzungen # ?

4. +++ (SEM)

Auch die bisherigen mRNA-Impfstoffe können weiterhin eingesetzt werden, da sie sich nach Auffassung der STIKO in der gesamten Pandemie bewährt haben und unverändert vor schweren COVID-19-Krankheitsverläufen schützen.
Auch Impfungen mit Valneva sind künftig in den kommunalen Impfangeboten möglich.
Die STIKO führt in ihrem Beschlussentwurf aus, dass Valneva zur Grundimmunisierung von Personen im Alter von 18 bis 50 Jahren genutzt werden kann.
Valneva kann insbesondere dann genutzt werden, wenn nach Verabreichung der ersten Impfstoffdosis eines anderen COVID 19-Impfstoffs eine produktspezifische, medizinische Kontraindikation gegen eine Fortführung der Impfserie besteht.

Datum: 2022-09-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/impfungen-mit-angepassten-omikron-impfstoffen-nun-auch-bei-impfangeboten-der;
Themen: Beschlussentwurf # ?, Auffrischungsimpfungen # ?, kommunale Impfangebote # ?, angepasste Impfstoffe # ?, Omikronvariante # ?, COVID-19 # ?, Empfehlung # ?, Bewohnerinnen # ?, 19-Impfstoff # ?, Erlasslage des Ministeriums # ?

5. +++ (SEM)

Die Kreise und kreisfreien Städte organisieren im Rahmen ihrer stationären sowie mobilen Impfangebote die zweite Auffrischungsimpfung gemäß der STIKO-Empfehlung für folgende Personengruppen: 1. Personen ab dem Alter von 70 Jahren, 2. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten 3. Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, 4. Personen mit Immundefizienz ab dem Alter von 5 Jahren 5. Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten beziehungsweise
zur Bewohnerschaft.
Voraussetzung für die zweite Auffrischungsimpfung ist eine abgeschlossene Grundimmunisierung und eine erfolgte erste Auffrischungsimpfung.
Entsprechend der STIKO-Empfehlung soll der Abstand zwischen erster und zweiter Auffrischungsimpfung für die Personengruppen unter Nr. 1 bis 3 mindestens drei Monate betragen.
Für Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen beträgt der Abstand mindestens sechs Monate, da die STIKO davon ausgeht, dass bei immungesunden Personen ein längerer Impfabstand den Langzeitschutz erhöht.

Datum: 2022-02-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-ermoeglicht-zweite-auffrischungsimpfung-fuer-gesundheitlich;
Themen: Infektion # ?, schwerer Krankheitsverlauf # ?, erhöhtes Risiko # ?, Empfehlung # ?, Medizineinrichtungen # ?, Nummern der Personengruppe # ?, Bewohnerschaft # ?, ärztliches Ermessen # ?, Coronavirus # ?, nordrhein-westfälische Landesregierung # ?

6. +++ (SEM)

Denn gemäß den Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 2. und 9. August 2021 wird Personen, die sowohl die Erstimpfung als auch die Zweitimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, unabhängig vom Alter eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen.
Voraussetzung ist lediglich, dass die Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt.
Personen in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt sollten die Möglichkeit zur Auffrischungsimpfung ebenfalls in Anspruch nehmen, wenn seit ihrer Grundimmunisierung bereits sechs Monate vergangen sind.
In der Regel dürfte dieses Angebot unmittelbar am Arbeitsplatz unterbreitet werden.
Alternativ ist auch die Impfung in einer ambulanten Arztpraxis möglich.

Datum: 2021-10-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-denken-sie-ihre-auffrischungsimpfung-gegen-das-coronavirus;
Themen: mRNA-Impfstoff # ?, Personen # ?, Zweitimpfung # ?, Patientenkontakt von Einrichtungen # ?, Bewohnerinnen # ?, medizinische Einrichtungen # ?, Brief # ?, Arzttermin für Auffrischungsimpfung # ?, deutliche Empfehlung # ?, lebensgefährliche Influenza # ?

7. +++ (SEM)

Vor allem Schafe und Rinder und deren Jungtiere, die bislang nicht geimpft sind oder noch keinen Kontakt zum Virus der Blauzungenkrankheit hatten, sind sehr gefährdet.
Das Landwirtschaftsministerium appelliert an Tierhaltungen ebenfalls, dass ungeimpfte Tiere zweimal geimpft werden.
Sowohl die Grundimmunisierungen als auch Wiederholungsimpfungen bereits im letzten Jahr geimpfter Tiere sollten spätestens im Mai abgeschlossen sein.
Bei speziellen Fragen zur Impfung sollten Halterinnen und Halter ihre Hoftierärztinnen und Hoftierärzte oder den Tiergesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen kontaktieren.
Beihilfe der Tierseuchenkasse

Datum: 2025-02-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kampf-gegen-blauzungenkrankheit-erneuter-aufruf-zur-impfung;
Themen: Schafe # ?, Rind # ?, Beihilfe # ?, Aktivität von Stechmücken # ?, Grundimmunisierungen # ?, Wahrscheinlichkeit Wiederaufflammens # ?, Wiederaufflammen # ?, erneuter Aufruf # ?, Infektion # ?, Herden # ?

8. ++ (SEM)

Die Wirtschaftsministerkonferenz begrüßte die positive Entwicklung der Infektionslage.
Daher müsse zur Rechtfertigung von Schließungen ein strenger Maßstab angesetzt werden.
Sie befürwortete abgestufte Öffnungen, die neben der 7-Tage Inzidenz weitere Faktoren berücksichtigen, zum Beipiel die Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser, den Reproduktionswert, die Anzahl der durchgeführten Tests und Fortschritte bei der Immunisierung der Bürgerinnen und Bürger.
Wirtschaftshilfen: Die immer angespanntere Liquiditätslage erfordere aus Sicht der Wirtschaftsministerinnen und -minister eine wesentlich schnellere Auszahlung der Wirtschaftshilfen als bisher.
Um Verzögerungen zu vermeiden, fordern die Ministerinnen und Minister die Bundesregierung auf, die Stichprobenkontrollen für die Überbrückungshilfe III auf durchschnittlich zehn Prozent zu begrenzen.

Datum: 2021-02-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wirtschaftsminister-der-laender-fordern-oeffnungsperspektive-fuer-die-wirtschaft;
Themen: Wirtschaftsministerkonferenz # ?, Überbrückungshilfe # ?, Schalte # ?, Extra # ?, Coronawirtschaftshilfen # ?, Wirtschaftshilfen # ?, Coronahilfen # ?, Länder # ?, Plus # ?, 7-Tage # ?

9. ++ (IR)

Zudem wurde ein Entlastungs- und Unterstützungspaket für die Grundschulen geschnürt:
1. Aufhebung der Testpflicht für immunisierte Personen
Weiterhin gilt, dass am Unterricht sowie an allen anderen schulischen und außerschulischen Nutzungen in Schulgebäuden nur immunisierte oder getestete Personen (3G-Regelung) teilnehmen dürfen.
Ab dem 28. Februar 2022 wird die Testpflicht an allen Schulen, die für immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen, dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte), die aufgrund der Omikron-Welle zum Jahresbeginn eingeführt wurde, wieder aufgehoben.
Dennoch können auch immunisierte Personen weiterhin freiwillig an den Schultestungen teilnehmen, sofern sie dies wünschen.

Datum: 2022-02-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/veraendertes-testverfahren-den-grund-und-primusschulen-sowie-entlastungs-und;
Themen: Grundschulen # ?, Unterstützungspaket # ?, Entlastungspaket # ?, verändertes Testverfahren # ?, Testpflicht # ?, Eltern # ?, Testauswertung # ?, neue Bundestestverordnung # ?, Antigenselbsttests # ?, Schülerinnen # ?

10. ++ (IR)

Deshalb nehmen wir für diese Personengruppe Grundrechtseingriffe insoweit wieder zurück.
Doch es bleibt dabei: Die Entscheidung, ob bei Geimpften und Genesenen auch solche Grundrechtseinschränkungen bereits aufgehoben werden können, die bei negativ Getesteten vorläufig noch notwendig sind, erfolgt im Geleit mit dem Bund und den anderen Ländern.
Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch:

Datum: 2021-05-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gleichstellung-von-vollstaendig-geimpften-und-genesenen-mit-negativ-getesteten;
Themen: Geimpfte # ?, Genesene # ?, Besuch von Außenbereichen # ?, Erfordernis der Freitestung # ?, Fortschritt der Impfkampagne # ?, Geleit # ?, angepasste Verordnungen # ?, rechtliche Entscheidungen # ?, sogenannter Click # ?, Einreisequarantäne # ?

11. ++ (IR)

Die erweiterte Testpflicht für Schülerinnen und Schüler gilt sowohl bei den dreimal wöchentlichen Testungen mit Antigen-Selbsttests an weiterführenden Schulen als auch bei den zweimal wöchentlichen PCR-Pool-Tests ("Lolli-Tests") an Grund- und Förderschulen sowie an den weiteren Schulen mit Primarstufe.
Beschäftigte, die keine Immunisierung nachweisen, müssen darüber hinaus an Präsenztagen auch außerhalb des Testrhythmus in der Schule einen Antigen-Selbsttest vornehmen oder den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen (bundeseinheitliche "3G-Regel am Arbeitsplatz").
Auch an den Grund- und Förderschulen sowie an den weiteren Schulen mit Primarstufe werden am 10. Januar 2022 alle Schülerinnen und Schüler mit den "Lolli-Tests" getestet.

Datum: 2022-01-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/testpflicht-schulen-wird-zum-schulstart-nach-den-ferien-ausgeweitet;
Themen: Antigenselbsttests # ?, Genesene # ?, Geimpfte # ?, regelmäßige Tests # ?, negativer Bürgertest # ?, Ferien # ?, Testpflicht # ?, Schülerinnen # ?, Förderschulen # ?, Lollitests der Schülerin # ?

12. ++ (IR)

Testungen Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober) werden zum Unterrichtsbeginn in allen Schulen einschließlich der Grund- und Förderschulen Testungen für Schülerinnen und Schüler, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind, durchgeführt.

Datum: 2021-10-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-weitere-schritte-hin-zu-mehr-normalitaet-den-schulen;
Themen: Schulstart # ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen # ?, Herbstferien in Nordrhein-Westfalen # ?, sonstiges schulische Personal # ?, Maskenpflicht # ?, Rahmenbedingungen # ?, Schülerinnen # ?, Außenbereich # ?, Schulbetrieb # ?, Bildung # ?