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Das 16. Schulrechtsänderungsgesetz enthält eine Vielzahl von Änderungen in verschiedenen schulischen Bereichen.
Im Vordergrund stehen die Handlungsfelder Eigenverantwortung, Digitalisierung und Elternmitwirkung:
* Das neue Schulgesetz ermöglicht es den Schulen auf der Grundlage ihrer Schulprogrammarbeit und im Rahmen der für den jeweiligen Bildungsgang geltenden Regelungen ein besonderes Profil auszuweisen.
Damit können die Schulen u.a. in einem bestimmten Rahmen von den vorgegebenen Stundentafeln abweichen, Stunden zwischen den Fächern verlagern oder auch zusätzliche Angebote im Wahlpflichtbereich machen.
Das Ministerium für Schule und Bildung kann diese Profilbildungen dauerhaft genehmigen.

Datum: 2021-12-09; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-mehr-freiheit-fuer-unsere-schulen-und-ihre-ideen;
Themen: Stärkung für Eigenverantwortung # ?, Schulen # ?, Schulkonferenz # ?, Digitalisierungen # ?, Grundlage der Schulprogrammarbeit # ?, Profilbildungen # ?, Vielzahl von Änderungen # ?, gesetzliche Rechtsgrundlage # ?, neues Schulgesetz # ?, passgenauer Unterricht # ?