1. +++ (SEM)
Der Qualitätspakt Lehre besteht aus zwei Förderperioden (erste Periode 2011/2012 bis 2016, zweite Periode 2016/2017 bis 2020).
Die in der ersten Förderphase ausgewählten Hochschulen hatten die Möglichkeit, einen Fortsetzungsantrag zu stellen.
Über eine mögliche Anschlussförderung bis Ende 2020 wurde auf der Grundlage einer Zwischenbegutachtung entschieden.
Bundesweit haben 180 Hochschulen 155 Einzelanträge und 19 Verbundanträge eingereicht.
In der Hochschullehre ausgewiesene Expertinnen und Experten haben die Anträge begutachtet.
Datum: 2015-11-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/platz-eins-fuer-nrw-beim-qualitaetspakt-lehre-23-hochschulen-der-zweiten;
Themen: Qualitätspakt
# ?, Verbundantrag
# ?, Lehrqualität
# ?, Antragsvolumen
# ?, Hochschule Aachen
# ?, Fortsetzungsantrag
# ?, Grundlage einer Zwischenbegutachtung
# ?, Hochschule Freiburg
# ?, Hochschule Würzburg
# ?, Standortländer
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