1. +++ (SEM)

Die zu Grunde liegenden Daten sind noch umfangreicher aufbereitet, für jeden Interessierten frei verfügbar und ohne Registrierung nutzbar", sagte Minister Reul.
Waren bislang nur die Bodenrichtwerte für Grundstücke und die jährlichen Grundstücksmarktberichte über das webbasierte Landesportal (www.boris.nrw.de) einsehbar, so werden nun auch schrittweise Immobilienrichtwerte verfügbar gemacht.
Der Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus Grundstückskaufpreisen abgeleiteter durchschnittlicher Lagewert für den Boden.
Der Immobilienrichtwert gilt für sogenannte Normobjekte, also für in einer bestimmten Lage typische, aber fiktive Immobilien, die detailliert beschriebene Grundstücksmerkmale aufweisen.
Diese Normobjekte werden als Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke herangezogen und bilden die Grundlage für die Verkehrswertermittlung der Immobilien.

Datum: 2020-12-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mehr-transparenz-bei-wertermittlung-von-grundstuecken-und-immobilien;
Themen: Grundstückswerte # ?, Immobilienwerte # ?, Wertermittlung # ?, Kaufpreise # ?, Registrierung # ?, Grundlage für Verkehrswertermittlung # ?, Grundstückskaufpreise # ?, Normobjekte # ?, Vergleichsfaktoren # ?, automatisierte Auskünfte # ?