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Unter dem Reiter "Informationen für Kommunen" werden unter anderem die Ermittlungsmodalitäten erläutert und die Berechnungsgrundlagen (Hebesatz 2024, Grundsteuermessbetragsvolumen je Kommune, Anzahl der kommunalen Fälle) als Downloaddateien zur Verfügung gestellt.
Auch die Rechenformeln sind hier zu finden.
Zudem wird Nordrhein-Westfalen Anfang Juli als erstes Land das Grundsteuermessbetragsverzeichnis bereitstellen.
Das Grundsteuermessbetragsverzeichnis beinhaltet alle für die jeweilige Kommune zu diesem Zeitpunkt gültigen Aktenzeichen und Messbeträge sowie die Daten, welche auch bei der regelmäßigen Datenübermittlung der Grundsteuermessbeträge enthalten sind (z.B. Daten zum Grundstückseigentümer), und kann sowohl zum Abgleich als auch als Grundlage für die Grundsteuerfestsetzungen ab 2025 genutzt werden.
Das Grundsteuermessbetragsverzeichnis wird den Kommunen über ELSTER bereitgestellt.
Datum: 2024-06-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/grundsteuer-weitere-unterstuetzung-fuer-kommunen-kommt;
Themen: Grundsteuermessbetragsverzeichnis
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