1. +++ (SEM)
"Die Grundsteuer ist eine wichtige Finanzierungsquelle unserer Städte und Gemeinden und sichert somit deren Gestaltungskraft", sagt Minister Dr. Optendrenk.
"Die Finanzverwaltung des Landes hat mit vielfältigen Serviceangeboten und großem Personaleinsatz das Fundament geschaffen, auf dem die Kommunen jetzt ihre Entscheidungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft vor Ort treffen können.
Wir als Land sind weiterhin an der Seite unserer Kommunen bei der Umsetzung der Grundsteuerreform und werden auch die letzten Meter gemeinsam mit ihnen gehen.
"
Datum: 2024-06-20;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-veroeffentlicht-aufkommensneutrale-hebesaetze-fuer-die-grundsteuer;
Themen: aufkommensneutrale Hebesätze
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# ?, Finanzverwaltung
# ?, Kommunen
# ?, Rathäuser
# ?, Daten
# ?, Belastungsneutralität
# ?, Bewertungsgrundlagen
# ?, Finanzen
# ?, Hebesatzrecht
# ?
2. +++ (SEM)
Das Land liefert weiteren Service für Städte und Gemeinden bei der Umsetzung der Steuerreform / Minister Dr. Optendrenk: Größtmögliche Transparenz und umfassende Hilfe
27. Juni 2024 Marcus Optendrenk Foto: Land NRW / Ralph Sondermann
Die Landesregierung komplettiert aktuell ihre Serviceleistungen rund um die Umsetzung der Grundsteuerreform für die Kommunen unseres Landes.
In der vergangenen Woche hat das Ministerium der Finanzen die zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze für alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.
Finanzen
Datum: 2024-06-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/grundsteuer-weitere-unterstuetzung-fuer-kommunen-kommt;
Themen: Grundsteuermessbetragsverzeichnis
# ?, Grundsteuerreform
# ?, Referenzhebesätze
# ?, Aufkommensneutralität
# ?, größtmögliche Transparenz
# ?, Serviceleistungen
# ?, Haushaltsausschuss
# ?, Finanzausschuss
# ?, Kommunen
# ?, Gemeinden
# ?
3. +++ (SEM)
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Land unterstützt Kommunen bei rechtssicherer Umsetzung der Grundsteuerreform
Das vom Ministerium der Finanzen in Auftrag gegebene Experten-Gutachten unterstützt die Städte und Gemeinden bei der rechtssi-cheren Umsetzung einer Hebesatzdifferenzierung.
Datum: 2024-09-02;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-unterstuetzt-kommunen-bei-rechtssicherer-umsetzung-der-grundsteuerreform;
Themen: Kommunen
# ?, Gutachten
# ?, Hebesatzdifferenzierung
# ?, Nichtwohngrundstücke
# ?, differenzierte Hebesätze
# ?, aufkommensneutrale Hebesätze
# ?, Ministerium von Finanzen
# ?, Wohnwohngrundstücke
# ?, rechtssichere Umsetzung
# ?, mögliche Nutzung
# ?
4. +++ (SEM)
Die Gründe für die Veränderungen sind vielfältig: Durch die Bearbeitung weiterer Feststellungserklärungen und Einsprüche sowie die aufgrund der Steuerschätzung erforderliche Anhebung der Steigerungsrate auf 1,3 Prozent hat sich die Summe der Grundsteuermessbeträge in den Kommunen seit den ersten Berechnungen kontinuierlich verändert.
Darüber hinaus haben 19 Kommunen nachträgliche Anpassungen der Hebesätze zum Referenzzeitpunkt 1. Januar 2024 vorgenommen.
Nordrhein-Westfalen hat als eines der ersten Länder in Deutschland im Juni die aufkommensneutralen Hebesätze für die Kommunen zur Verfügung gestellt, um frühestmöglich vollständige Transparenz bei der Umsetzung der Grundsteuerreform herzustellen.
Dabei stand von Anfang an fest, dass die Datengrundlage für die Berechnung dieser Referenz-Hebesätze dynamisch ist.
Die nun veröffentlichten und aktualisierten Hebesätze berücksichtigen den Datenbestand zum 15. August 2024.
Datum: 2024-09-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/grundsteuer-land-aktualisiert-berechnung-der-aufkommensneutralen-hebesaetze;
Themen: aufkommensneutrale Hebesätze
# ?, Berechnungen
# ?, Kommunen
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# ?, Ministerium von Finanzen
# ?, Datenbestand
# ?, Datengrundlage für Berechnung
# ?, Gründe der Veränderung
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# ?
5. +++ (SEM)
Das Gesetz sorgt damit dafür, dass jede Kommune finanzielle Unterstützung erhält, um den Alltag der Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu gestalten.
Der Verbundsatz beträgt unverändert 23 Prozent.
Veränderungen der kommunalen Zuweisungsbeträge zur Arbeitskreisrechnung von August 2025 resultieren aus der gestiegenen verteilbaren Finanzausgleichsmasse, nachträglich gemeldeter abweichender einzelgemeindlicher Daten, wie beispielsweise Veränderungen in der Steuerkraft, sowie den nunmehr endgültig festgesetzten Hebesätzen zu den Grundsteuern A und B. Aufgrund der Umstellungen im Zuge der Grundsteuerreform waren diese im Gesetzentwurf zunächst vorläufig, sind aber nunmehr für die Modellrechnung und die Ergänzungsvorlage endgültig bestimmt.
Mit der jetzt vorliegenden Modellrechnung erhalten die Kommunen eine Planungsgrundlage zur Aufstellung ihrer Haushalte für das Jahr 2026.
Der Pressemitteilung beigefügt ist die gemeindescharfe Darstellung der Zuweisungsbeträge der Gemeinden im Finanzausgleich 2026.
Datum: 2025-10-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-gemeindefinanzierung-trotzt-der-wirtschaftsflaute-und;
Themen: Gemeindefinanzierungsgesetz
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# ?, wesentliche Treiber
# ?