1. +++ (SEM)

Eine konstruktive Beratung dieses Gesetzesentwurfes wäre dafür ein großer Beitrag.
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Mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sollen die Vorschriften über die öffentlich-rechtlichen Telemedienangebote - also die Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - an den technischen Fortschritt sowie an das veränderte Seh- und Hörverhalten der Nutzerinnen und Nutzer angepasst werden.
Dazu soll es den Rundfunkanstalten ermöglicht werden, audiovisuelle Inhalte künftig unabhängiger von einer linearen Ausstrahlung bereit zu stellen.
Unter anderem soll dabei die bisherige Befristung des Abrufs auf sieben Tage nach Ausstrahlung entfallen.

Datum: 2018-11-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-verabschiedet-entwurf-fuer-17-rundfunkaenderungsgesetz;
Themen: Landesmediengesetz # ?, Besetzungsregeln # ?, Verwaltungsrat von WDR # ?, öffentlichrechtliche Rundfunkanstalten # ?, Entwurf # ?, Koalitionsvertrag # ?, Vorschlag # ?, Landeskabinett # ?, Hörverhalten # ?, Presseverlage # ?