1. +++ (SEM)

Die Änderung hätte das Gegenteil dessen bewirkt, was bezweckt war.
Sie hätte erhebliche finanzielle Risiken mit sich gebracht, insbesondere für Kommunen als Betreiber von Sportanlagen - und somit auch für die Menschen und Vereine als Nutzer der Sportstätten.
Eine Kommune müsste gemäß der angedachten Neuregelung zwar keine Umsatzsteuer mehr auf Eintrittsgelder oder die Hallenmiete erheben.
Aber gleichzeitig kann sie sich auch die auf Investitionen gezahlte Umsatzsteuer, die so genannte Vorsteuer, nicht mehr vom Finanzamt erstatten lassen.
Gerade bei sehr teuren Projekten wie der Errichtung, Instandsetzung oder Erneuerung von Turnhallen oder Schwimmbädern könnte die Neuregelung deshalb zu erheblichen Finanzierungslücken führen.

Datum: 2024-10-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/erweiterung-der-umsatzsteuerbefreiung-im-sport-bund-streicht-nach;
Themen: Jahressteuergesetz # ?, Schwimmbäder # ?, Bundestag # ?, Turnhallen # ?, Zweckverbände # ?, Kommunen # ?, Bundesrat # ?, Bärendienst # ?, Förderung des Sports # ?, Hallenmiete # ?